Das Fazit der Migrationskommission von Syna: Im schweizerischen Arbeitsmarkt werden ausländische Arbeitnehmende diskriminiert. Beispielsweise werden ihre im Ausland erworbenen Berufskompetenzen in der Schweiz nicht anerkannt, sie werden weniger beruflich gefördert oder sind bei der (Lehr-)Stellensuche benachteiligt.
Die Anerkennung von ausländischen Berufsdiplomen ist schwierig und langwierig. Gerade für erwachsene Person ist es nicht einfach, neben der Arbeit eine 3-jährige Berufslehre zu absolvieren und wieder die Schulbank zu drücken. Nicht alle Kantone bieten modulare Ausbildungen an und akzeptieren vorgängige Bildungsleistungen bei den EFZ- oder EBA-Ausbildungen.
Weitere Hemmnisse sind auch die hohen direkten und indirekten Kosten, zum Beispiel wenn noch Unterhaltspflichten bestehen. Berufs- und Laufbahnberatungen sind teilweise kostenpflichtig, und Abklärungen zur Anerkennung von bereits erbrachten Bildungsleistungen können leicht mehrere Tausend Franken kosten.
Zudem wird nicht jede oder jeder Angestellte von Vorgesetzten auch gefördert. Dabei wäre dies entscheidend: Personen ohne nachobligatorische Ausbildung sind überdurchschnittlich von Erwerbslosigkeit betroffen (9,6% der unqualifizierten ausländischen gegenüber 3,3% der schweizerischen Erwerbstätigen mit Sek-II-Abschluss). Ihre Erwerbsbeteiligung unterliegt auch grösseren Schwankungen wegen wirtschaftlicher Krisen.
Der Zugang zu Weiterbildung ist eine Quelle von Diskriminierung und Benachteiligung: Oft haben gerade Migrantinnen und Migranten, Teilzeitangestellte (darunter viele Frauen) sowie ältere und niedrigqualifizierte Arbeitnehmende das Nachsehen.
Besonders stossend ist dies in Branchen, die über einen Weiterbildungsfonds verfügen, den die Angestellten mit ihren Lohnbeiträgen auch noch finanzieren!
- Bund und Kantone müssen in eine breit angelegte Kampagne zur Förderung der Grundkompetenzen (Sprache, Mathematik, Informatik und Lernstrategien) investieren.
- Die Kantone sollen die Angebote zur Validierung vorgängiger Bildungsleistungen auf neue Berufe ausweiten und Konzepte zum modularen Aufbau von anerkannten Ausbildungen erstellen.
- Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen müssen ihre Dienstleistungen unentgeltlich anbieten.
- Auch Arbeitgeber sollen mit finanzieller Unterstützung und Zeitgutschriften ihren Beitrag leisten und die Berufslehre für Erwachsende im Betrieb grundsätzlich ermöglichen.
- Arbeitgeberverbände sowie Unternehmen müssen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Aus- und Weiterbildungen garantieren.
Allgemein sind niedrigqualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter stärker und öfter von Arbeitslosigkeit betroffen als höherqualifizierte. Unsere Forderungen kommen nicht nur migrantischen, sondern allen Erwerbspersonen mit Aus- und Weiterbildungsbedarf zugute!