Von Claudia Stöckli auf 8.9.2021
Kategorie: Gewerkschaft

Wehr dich. Du trägst keine Schuld.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz passiert viel zu oft. Knapp 50% aller Frauen und Männer erleben im Laufe ihres Berufslebens sexuelle Belästigung. Eine klar kommunizierte Haltung zur Nulltoleranz durch die Arbeitgebenden ist unabdingbar.

Arbeitnehmende sind oft unsicher, ob es sich bei einem unangenehmen Verhalten des Gegenübers tatsächlich um einen Fall von sexueller Belästigung handelt. Hier gilt eine klare Regel: Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern dein Gefühl. Sprich: Wenn du dich belästigt fühlst, dann ist dein Gefühl richtig und so muss es auch ernst genommen werden.

Gravierende Folgen

Sexuelle Belästigung ist niemals harmlos, denn oftmals spielen Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse mit ein. Die Folgen für die Betroffenen sind schwerwiegend: Die Freude an der Arbeit geht verloren, die Leistung lässt nach und so können die beruflichen Fähigkeiten und Chancen nicht genutzt werden. Es entstehen Scham- und Schuldgefühle bis hin zu körperlichen und psychischen Krankheiten, das Privatleben wird beeinträchtigt. Eine Folge davon ist oftmals der Verlust des Arbeitsplatzes.

Was tun?

Mittlerweile gibt es eine ganze Fülle an Gesetzen, welche die Betroffenen vor sexueller Belästigung schützen und diese in aller Deutlichkeit verbieten. Auch Arbeitgebende müssen explizit dafür schauen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen. Wenn du dich also im Rahmen deines Arbeitsverhältnisses sexuell belästigt fühlst, hast du das Recht, dich zu wehren. Sei dir bewusst, dass dich keine Schuld trifft. Folgende Möglichkeiten stehen dir offen:


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