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Umfrage Ausbaugewerbe: GAV 2023

Umfrage: GAV-SOR 2023

Dein GAV

Umfrage Ausbaugewerbe

Welche Änderungen braucht das Ausbaugewerbe Westschweiz?

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Hauptforderungen für die GAV-Verhandlungen 2023

Voll bezahlte Reisezeit

Die halbe Stunde Reisezeit zulasten der Arbeitnehmenden muss gestrichen werden. Reisezeit ist Arbeitszeit und ist als solche zu bezahlen.

Bedingungslose Essensentschädigung von mindestens 20 Franken

Alle sollten am Mittag anständig essen können. Ohne Ausnahme.

Bezahlte Pausen

Die Pausen am Morgen und am Nachmittag sind während eines strengen Arbeitstags notwendig. Die Arbeitgeber müssen sie bezahlen.

Zuschlag für alle Überstunden

Die Beschäftigten sollen nicht Freizeit und Gesundheit opfern, nur weil die Arbeitsplanung schlecht ist. Überstunden müssen reduziert werden, und für alle Überstunden muss ein Zuschlag von 25% bezahlt werden.

Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnkürzung

Es gibt ein Leben neben der Arbeit! Heute wird genauso viel gebaut wie früher – aber in kürzerer Zeit. Davon sollen die Beschäftigten profitieren.

Gesundheitsschutz: menschenwürdige und gut organisierte Baustellen

Hebevorrichtungen, saubere Toiletten und geheizte Umkleideräume müssen auf allen Baustellen zur Verfügung stehen: Gesundheit und Sicherheit stehen an erster Stelle.

Besserer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende

Wer sein ganzes Leben der Arbeit gewidmet hat, verdient einen besseren Kündigungsschutz.

Festanstellungen statt Temporärarbeit

Um den Druck zu verringerrn, muss die Temporärarbeit begrenzt werden. Nach einer bestimmten Zeit haben Temporärarbeiter/-innen ein Recht auf Festanstellung.

Arbeitsbedingungen und Sicherheitsmassnahmen kontrollieren

Mehr Kontrollen der Löhne, Arbeitsbedingungen und Sicherheitsmassnahmen sind dringend nötig.

Arbeitsunterbruch bei schlechtem Wetter und grosser Hitze

Es braucht klare Kriterien für den Arbeitsunterbruch bei grosser Hitze oder Unwetter.

Arbeitskleider und PSA zulasten des Arbeitgebers

Die Arbeitgeber müssen die Kosten für Arbeitskleider und persönliche Schutzausrüstung übernehmen.




Um unseren Forderungen Gewicht zu verleihen, braucht es uns alle. Werde jetzt Syna-Mitglied – zusammen stark für faire Arbeit! 

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GAV, Ausbaugewerbe, Umfrage, Forderungen

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Verkauf

Syna cares

Verkauf

Syna – deine Gewerkschaft

Die Arbeitsbedingungen im Verkauf werden immer härter. Zunehmende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, immer weniger Personal und mehr Verantwortung – und das bei gleichbleibendem Lohn. Zusammen mit ihren Mitgliedern setzt sich Syna für faire Arbeitsbedingungen ein.

Syna hat als Sozialpartnerin mehreren starke Gesamtarbeitsverträge mitausgehandelt – darunter mit Coop, Lidl, Fenaco (Landi) und für die Tankstellenshops. Gute Anstellungsbedingungen sollen sich aber nicht auf einzelne Firmen oder Teilbereiche beschränken. Deshalb setzt sich Syna dafür ein, dass alle Angestellten im Verkauf von starken GAV profitieren können.

Aber auch wenn du keinem GAV unterstehst, bietet dir Syna Rechtsschutz und die Solidarität und Hilfe von Tausenden deiner Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen Branche. Zusammen mit ihnen bist du stark!

Das fordern wir

Starker GAV und faire Arbeit
  • Nationaler GAV für den gesamten Detailhandel

  • Keine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten

  • Keine Nachteile durch Teilzeitarbeit: Pensionskasse auch mit kleinem Lohn

  • Keine Ausdehnung der Sonntagsarbeit


Das haben wir bereits erreicht:

Gewerkschaftsarbeit zahlt sich aus!
  • Beschränkung der Ladenöffnungszeiten

  • Lidl: Höchster Mindestlohn im Schweizer Detailhandel (Fr. 24.50 pro Stunde) 

  • Coop: 18 Wochen Mutterschaftsurlaub bei vollem Lohn 

  • Tankstellenshops: Aufeinanderfolgende freie Arbeitstage

Mehr Infos:

Achtung Teilzeit!

Augen auf bei kleinen Pensen

Die Anstellung in einem kleinen Pensum kann Nachteile bei Lohnerhöhungen, Altersvorsorge und vermehrten Überstunden mit sich bringen. Wir informieren dich, worauf du achten musst.


Deine Gewerkschaft

Zusammen stark für faire Arbeit

Bei Fragen oder Problemen am Arbeitsplatz ist Syna für dich da – wir unterstützen dich und stehen mit dir für deine Rechte ein. Steh auch du für deine Rechte ein und hilf mit, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Denn nur zusammen sind wir stark!

Mitglied werden

Migmar Dhakyel

Branchenleiterin Detailhandel

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Deine Vorteile als Syna-Mitglied

  • Unterstützung bei Weiterbildung

    Syna ist deine Bildung wichtig! Deshalb unterstützen wir unsere Mitglieder mit bis zu 1000.- Fr pro Jahr.

    Verloren im Weiterbildungsdschungel? Kein Problem: Melde dich bei deinem Regionalsekretariat, wir helfen dir gerne bei der Anmeldung!

    Regionalsekretariat kontaktieren

  • Rechtsberatung

    Syna-Mitglieder haben Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz
    Syna ist deine Ansprechpartnerin bei Problemen rund um das Arbeitsverhältnis und die Sozialversicherungen. Wir sind für dich da bei Streitigkeiten betreffend Kündigung, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung usw

    mehr erfahren

«Dank der Gewerkschaft Syna kenne ich meine Rechte und schütze somit meine Gesundheit.»

Egzona
Detailhandelsangestellte




Je mehr Mitglieder wir sind, desto besser können wir unsere Forderungen durchsetzen. Werde jetzt Syna-Mitglied – zusammen stark für faire Arbeit!

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Bauhauptgewerbe aktuell

Kontakt

Guido Schluep

Branchenleiter

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Gastgewerbe

Gastgewerbe

Gastgewerbe

Syna – deine Gewerkschaft

Wenn alle frei haben, arbeiten die Angestellten im Gastgewerbe. Lange Arbeitstage, zerstückelte Arbeitseinsätze, Abend-, Nacht-, und Sonntagsarbeit sind Alltag, und das bei tiefen Löhnen. Verstösse gegen das Arbeitsgesetz sind keine Seltenheit. Das muss sich ändern – dafür setzt sich Syna ein.

Das fordern wir

Starker GAV und faire Arbeit
  • Dringend höhere Mindestlöhne

  • Mehr Freizeit für Freunde und Familie

  • Mehr Zeit für Erholung

Mehr Brancheninfos


Das haben wir bereits erreicht:

Gewerkschaftsarbeit zahlt sich aus!
  • 5 Wochen Ferien

  • 6 bezahlte Feiertage

  • 13. Monatslohn

  • Kontrolle und Nachzahlungen bei Verstössen gegen den L-GAV (auch anonym)

  • Bezahlte berufsbezogene Weiterbildung


Der L-GAV

Dein Gesamtarbeitsvertrag

Alle Angestellten des Gastgewerbes unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag «L-GAV». Dieser regelt die Arbeitsbedingungen sowie Rechte und Pflichten von den Angestellten und Arbeitgebenden. Aber der L-GAV ist nicht in Stein gemeisselt. Nur dank unserem ständigen Engagement können wir ihn bewahren und weiterentwickeln. Und dafür braucht es auch dich – nur zusammen sind stark! Als Gewerkschaftsmitglied hast du sogar noch weitere Vorteile: Du erhältst die Berufsbeiträge (89.00 Fr.) zurückerstattet und profitierst von unserem Rechtsschutz.

Mehr zum GAV


Deine Rechte

Tricks rund um den Arbeitsvertrag

Worauf muss ich beim Unterschreiben eines Arbeitsvertrags achten? Was muss drinstehen, was auf keinen Fall? Wir verraten dir die wichtigsten Tricks rund um den Arbeitsvertrag. Nur wer sich auskennt, kann sich wehren!

Mehr erfahren!


Deine Gewerkschaft

Zusammen stark für faire Arbeit

Bei Fragen oder Problemen am Arbeitsplatz ist Syna für dich da – wir unterstützen dich und stehen mit dir für deine Rechte ein. Steh auch du für deine Rechte ein und hilf mit, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Denn nur zusammen sind wir stark!

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Deine Vorteile als Syna-Mitglied

  • Unterstützung bei Weiterbildung

    Syna ist deine Bildung wichtig! Deshalb unterstützen wir unsere Mitglieder mit bis zu 1000.- Fr pro Jahr.

    Verloren im Weiterbildungsdschungel? Kein Problem: Melde dich bei deinem Regionalsekretariat, wir helfen dir gerne bei der Anmeldung!

    Regionalsekretariat kontaktieren

  • Rechtsberatung

    Syna-Mitglieder haben Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz
    Syna ist deine Ansprechpartnerin bei Problemen rund um das Arbeitsverhältnis und die Sozialversicherungen. Wir sind für dich da bei Streitigkeiten betreffend Kündigung, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung usw

    Kontakt aufnehmen

«Dank der Gewerkschaft Syna weiss ich immer, an wen ich mich für Hilfe und Unterstützung wenden kann.»

Aurore Schulz
Hotellerie-Angestellte




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Meine Rechte

Meine Rechte
Syna cares
Achtung Arbeitsvertrag!

Kennst du deine Rechte?

Arbeitest du im Gastgewerbe? Dann hast du viele Rechte für deine Anstellung: Der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe (L- GAV) und die Gesetze regeln dein Arbeitsverhältnis.

Damit du weisst, was dir zusteht, informieren wir dich über die wichtigsten Stolpersteine. Nur wer sich auskennt, kann sich wehren!


Lohn

Wie viel verdiene ich?

Du arbeitest im Stundenlohn oder im Monatslohn und hast Abzüge, Zuschläge und Überstunden. Unten auf deiner Lohnabrechnung steht dann eine Zahl, welche nicht immer ganz so klar ist. Syna gibt dir hier die wichtigsten Informationen rund um deinen Lohn.

Welche Abzüge sind erlaubt und welche Zuschläge musst du bekommen?

  • 1. Stimmt der Stundenlohn?

    Der L-GAV schreibt einen Mindestlohn pro Monat vor. Diesen musst du mindestens erhalten, wenn du zu 100% in deinem Betrieb angestellt bist. Achtung: Wenn du aber im Stundenlohn arbeitest, musst du rechnen um herauszufinden, ob dein Stundenlohn korrekt ist.

    Die Rechnung ist so: Monatslohn durch Anzahl Arbeitsstunden = Stundenlohn

    Für die Anzahl Arbeitsstunden gilt:

    • Rechne mit 182 Arbeitsstunden pro Monat bei einer 42- Stunden-Woche
    • Rechne mit 188 Arbeitsstunden pro Monat bei einer 43.5 Stunden-Woche
    • Rechne mit 194 Arbeitsstunden pro Monat bei einer 45 Stunden-Woche

    Vergleiche also deinen tatsächlichen Stundenlohn mit dem, der dir nach L-GAV zusteht. Melde dich bei uns, wenn dein Stundenlohn zu tief ist, oder du Fragen hierzu hast! Die aktuellen Mindestlöhne findest du auf unserer Webseite.

  • 2. Stimmen die Zuschläge?

    Damit du weisst, ob du alle Zuschläge bekommst, geben wir dir hier eine Übersicht:

    13. Monatslohn
    Dieser ist im L-GAV vorgeschrieben, dein Arbeitgeber muss ihn dir zusätzlich zum normalen Lohn bezahlen. Der 13. Monatslohn muss spätestens jedes Jahr mit dem Dezemberlohn bezahlt werden. Oder auch monatlich: In dem Fall beträgt der Zuschlag für den 13. Monatslohn auf deinen Bruttolohn 8.33%

    Ferien
    Du hast 5 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, welche du beziehen darfst. Wenn du am Ende deines Arbeitsverhältnisses noch Ferientage hast, dann müssen dir diese ausbezahlt werden – mit 1/30 des Monatslohnes pro Ferientag. Wenn du im Stundenlohn arbeitest und die Ferien jeden Monat bezahlt bekommst, beträgt der Zuschlag auf deinen Bruttolohn 10.65%.

    Feiertage
    Das gleiche gilt für Feiertage. Du hast pro Jahr Anspruch auf 6 Feiertage. Solltest du am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Feiertage haben, so beträgt der Zuschlag 1/22 deines Bruttolohnes.

    → Wenn du nicht geübt bist im Berechnen der Zuschläge, schick uns deine Lohnabrechnung und wir kontrollieren, ob alles korrekt ist!

    Regionalsekretariat kontaktieren

  • 3. Stimmen die Abzüge?

    Manchmal scheinen die Abzüge viel zu hoch. Kontrolliere deshalb genau, ob diese auch erlaubt sind. Erlaubt sind folgende Abzüge auf deinen Lohn:

    • Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV, Kranken- und Unfallversicherung) sowie berufliche Vorsorge.
    • Quellensteuer
    • Abzug für den Vollzugskostenbeitrag
    • Mietzins- und Verpflegungskosten (nur bei tatsächlichem Bezug!)
    • Allfällig bereits bezahlter Lohnvorschuss

    → Bitte fordere eine schriftliche Erklärung deines Arbeitgebers, wenn er Schadenersatzleistungen oder Entschädigungen wegen Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle geltend macht. Wir kontrollieren für dich, ob diese Rechtens sind oder nicht.

    Rechnest du nicht so gerne oder bist du unsicher? Komm einfach bei deinem Regionalsekretariat vorbei oder schick uns deine Unterlagen. Wir kontrollieren dein Arbeitsverhältnis und fordern deine Rechte ein.

    Regionalsekretariat kontaktieren


Übrigens: Jedes Jahr verhandelt Syna für dich die Mindestlöhne neu, damit diese endlich nachhaltig steigen. Dies ist dringend nötig, denn die Mindestlöhne im Gastgewerbe sind nach wie vor viel zu tief!

Regionalsekretariat kontaktieren

Pensum

Muss das im Abeitsvertrag stehen?

Weisst du, weshalb das Pensum im Arbeitsvertrag so wichtig ist? Und weshalb viele Arbeitgeber gerne diese Angabe im Vertrag weglassen? Wir erklären dir, weshalb diese Zahl im Vertrag so wichtig ist:

  • 1. Du hast einen guten Arbeitsvertrag mit fixem Pensum?

    Das ist sehr gut, weil dein Chef dir das abgemachte Pensum an Arbeit zur Verfügung stellen muss. Wenn er dir also kurzfristig absagt und dir weniger Arbeit zur Verfügung stellt, als im Vertrag festgesetzt ist, muss er dir die so entfallenen Stunden trotzdem bezahlen. Das heisst dann Arbeitgeberverzug und ist gesetzlich so vorgeschrieben.

  • 2. In deinem Arbeitsvertrag steht ein variables Pensum?

    Das ist leider nicht sehr gut für dich. Denn deine Chefin sichert dir lediglich das kleinere genannte Pensum zu. Steht in deinem Vertrag zum Beispiel 40-80%, dann kannst du nur darauf zählen, dass du 40% Arbeit bekommst, du musst dich aber bis zu einem Pensum von 80% zur Verfügung stellen. Für dich bedeutet das vor allem, dass du nicht genau weisst, wieviel Geld du Ende Monat zur Verfügung hast und wieviel Freizeit du einplanen kannst.

  • 3. In deinem Arbeitsvertrag steht kein Pensum?

    Leider ist dieser Vertrag nur für deinen Chef von Vorteil. Er kann dich einteilen, wie er möchte, du hast keine Entschädigung, falls einmal weniger Arbeit anfallen sollte. Und dazu kommt, dass du auch keine Überstunden aufschreiben kannst, wenn eine besonders arbeitsintensive Zeit ansteht. Hier lohnt es sich, nachträglich eine schriftliche Abmachung mit deiner Chefin zu treffen, wieviel du pro Woche arbeiten kannst.

Du siehst: Ein fixes Pensum im Arbeitsvertrag ist zentral, damit du deine Freizeit und dein Budget planen kannst. Ein Arbeitsvertrag ohne Pensum nützt vor allem einer Person: deinem Arbeitgeber. Für dich bedeutet dies leider nur Nachteile.

Du hast Fragen zu deinem Arbeitsvertrag? Kein Problem! Bring deinen Vertrag in dein Syna-Regionalsekretariat. Wir prüfen, wo Verbesserungen möglich sind und helfen dir, diese einzufordern.

Regionalsekretariat kontaktieren

Syna – deine Gewerkschaft

Zusammen stark für faire Arbeit!

Als Gewerkschaft vertritt Syna Arbeitnehmende aus allen möglichen Berufen – auch im Gastgewerbe. Wir verhandeln mit Arbeitgebenden über bessere Arbeitsbedingungen und starke Gesamtarbeitsverträge für unsere rund 60000 Mitglieder. Als Mitglied profitierst du ausserdem von verschiedenen Vorteilen.
  • Weiterbildung

    Unterstützung bei Weiterbildung

    Syna ist deine Bildung wichtig! Deshalb unterstützen wir unsere Mitglieder mit bis zu 1000.- Fr pro Jahr.

  • Rechtsberatung

    Mitglieder profitieren

    Syna-Mitglieder haben Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz. Wir sind für dich da bei Streitigkeiten betreffend Kündigung, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung usw.

  • Rückerstattung

    Kein Berufsbeitrag

    Als Syna-Mitglied erhältst du die Berufsbeiträge (89.00 Fr.) zurückerstattet. Melde dich dafür bei deinem Regionalsekretariat!

Aktuelles aus dem Gastgewerbe




Je mehr Mitglieder wir sind, desto besser können wir unsere Forderungen durchsetzen. Werde jetzt Syna-Mitglied – zusammen stark für faire Arbeit!

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