Detailhandel (Coop)
Geltungsbereich GAV
GAV | Coop |
Bis wann? | 2030 |
Wo? | Ganze Schweiz |
Für wen? | Mitarbeitende der Coop-Gruppe (Supermärkte, Restaurants und Warenhäuser, Produktionsbetriebe, Verteilzentralen und Verwaltungsstandorte, Bau und Hobby, Livique/Lumimart, Christ, Import-Parfumerie; Ausnahme: Coop-Tankstellen, Pronto-Shops), länger als 3 Monate angestellt, inklusive Lernende; Ausnahme: Kader, Praktikant/-innen |
AVE | Nein |
Details, Löhne
|
Bruttomonatslohn |
|
|
Ungelernte Betriebsmitarbeitende |
4'300.00 |
|
Zweijährige Grundbildung |
4'400.00 |
|
Dreijährige Grundbildung |
4'500.00 |
|
Vierjährige Grundbildung |
4'700.00 |
Jetzt an der Umfrage teilnehmen
Mit dieser anonymen Umfrage möchten wir erfahren, wie du deine aktuelle Arbeitssituation bei Coop beurteilst und welche Themen für dich wichtig sind. Die Umfrage ist anonym. Es werden keine Namen erfasst.
Firmen-GAV
Regionale GAV
Tools
Links
Verantwortlich
Aktuell
Aktuell: Detailhandel
Über die schlechten Arbeitsbedingungen im Detailhandel war in letzter Zeit viel zu lesen. Nun könnte sich die Situation weiter verschärfen. Müssen die Angestellten künftig dreimal so häufig Sonntagsarbeit leisten wie bisher? Dieses Szenario droht, nachdem in einem ersten Schritt der Nationalrat an der Vorlage «Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten» festhält. Sollte die Initiative am Ende angenommen werden, stellt die Gewerkschaft Syna gemeinsam mit den Partnerorganisationen der Sonntagsallianz ein Referendum in Aussicht.
Der Ständerat will die Sonntagsarbeit nicht weiter liberalisieren. Er ist nicht auf die Vorlage eingetreten, welche möchte, dass Arbeitnehmende im Detailhandel neu an bis zu zwölf Sonntagen im Jahr arbeiten müssen. Nun ist es am Nationalrat, die Standesinitiative definitiv abzuschreiben. Travail.Suisse ist weiterhin bereit, das Referendum dagegen zu ergreifen, sollte dies notwendig sein. Der Sonntag darf nicht zum Werktag werden.
