Zum Hauptinhalt springen

Tankstellenshops

Seit 1. Januar 2026 ist der GAV für die Tank­stellen­shops der Schweiz allgemein­verbindlich erklärt. Damit gilt er für sämtliche Betriebe. In einer Branche mit extrem liberalisierten Arbeits­zeiten und schwierigen Anstellungs­verhältnissen ist wichtig. Der GAV garantiert Mindest­löhne, einem 13. Monats­lohn und zahlreiche klare Regelungen zur Arbeits­zeit – z. B. die 5-Tage-Woche mit 42 Stunden, 22–25 Tage Ferien oder garantierte Beschäftigung im Monats­lohn ab einem Pensum von 60%. Neu gelten diese Bestimmungen sowie auch die Mindestlöhne für die Ange­stellten im Kanton Tessin. Syna-Mitglieder erhalten die Voll­zugs­kosten­beiträge zurückerstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
Verband der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz VTTS
Bis wann?
31.12.2028
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Alle Verkaufsangestellten
AVE
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne
Stufe 1: Kantone ZH, BS, BL, AG, BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, NE, VD, GE, LU, SG   
  Pro Monat (13X)  Pro Stunde
Ohne Berufslehre CHF 3'910.00 CHF 21.48
Ohne Berufslehre, ab dem 3. Anstellungsjahr CHF 3'930.00 CHF 21.59
2-jährige Berufslehre CHF 4'210.00 CHF 23.13
3- und 4-jährige Berufslehre CHF 4'310.00 CHF 23.68

Stufe 2: Kantone GR, JU, SH, TG, VS   
  Pro Monat (13X) Pro Stunde
Ohne Berufslehre CHF 3'810.00 CHF 20.93
Ohne Berufslehre ab dem 3. Anstellungsjahr CHF 3'830.00 CHF 21.04
2-jährige Berufslehre CHF 4'110.00 CHF 22.58 
3- und 4-jährige Berufslehre CHF 4'210.00 CHF 23.13


Stufe 3: TI
  Pro Monat (13X) Pro Stunde
Ohne Berufslehre CHF 3'690.00 CHF 20.27
Ohne Berufslehre ab dem 3. Anstellungsjahr CHF 3'710.00 CHF 20.38
2-jährige Berufslehre CHF 3'940.00 CHF 21.65 
3- und 4-jährige Berufslehre CHF 4'040.00 CHF 22.20
Lohnzulagen
Sonntagsarbeit 5%
Arbeitszeit
42 Wochenstunden
Ferien
Bis 20 Jahre: 25 ArbeitstageAb 20 Jahren: 22 ArbeitstageAb 50 Jahren: 25 Arbeitstage
Besonderes, Bemerkungen
Garantierte Anstellung im Monatslohn ab Pensum 60%, Ausnahmen mit Bewilligung durch paritätische Kommission.Variable Pensen sind unzulässig.
Berufsbeitrag
0,25% des Lohns Rückerstattung für Syna-Mitglieder