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Bäcker-, Konditor-, Confiseurgewerbe

Syna hat erreicht, dass sämtliche Angestellten der Branche dem GAV unterstellt sind. Der 13. Monatslohn ist nach der Probezeit definitiv geschuldet. Garantierte Mindestlöhne, 5 Wochen Ferien und überobligatorische Nachtzuschläge (für gelerntes Personal) sichert der GAV zu. Syna-Mitglieder erhalten die Vollzugskostenbeiträge zurückerstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
Schweizerische Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe
Bis wann?
2023
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Alle Mitarbeitenden (Produktion, Verkauf, Gastronomie), ausser Lernende
AVE
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne

Produktion

 

Fr. pro Monat

Ungelernt

3'435

EBA

3'636

Bei weiterer Tätigkeit im Lehrbetrieb

3'687

EFZ

4'040

Bei weiterer Tätigkeit im Lehrbetrieb

4'091

Eidgenössische Berufsprüfung, Produktionsleiter/-in

5'036

Eidgenössische höhere Fachprüfung, Produktionsleiter

5'313

Verkauf

 

Fr. pro Monat

Ungelernt

3'435

EBA

3'636

EFZ

4'040

Eidg. Fachausweis, Verkaufs-/Filialleiter/-in                     

4'824

Gastronomie

 

Fr. pro Monat

Ungelernt

3'470

Ungelernt mit Progresso

3'675

EBA

3'785

EFZ

4'195

EFZ und 6 Tage berufsspezifische Weiterbildung          

4'295

Eidg. Berufsprüfung

4'910

13. Monatslohn
Ja (nach Ablauf Probezeit)
Lohnzulagen
Kost und Logis: Morgenessen Fr. 3.50
Mittagessen Fr. 10.00
Nachtessen Fr. 8.00
Logis Fr. 11.50
Aktuelle Lohnerhöhungen
2023: 2% bei den Ungelernten 3% bei den EBA-Abschlüssen 4% bei den EFZ-Abschlüssen und 3% bei den höheren
Arbeitszeit
42 Wochenstunden, kann bis zur Höchstarbeitszeit von 45 Wochenstunden erhöht werden
5-Tage-Woche
Ferien
5 Wochen
Berufsbeitrag

Fr. 120.– pro Jahr / Fr. 10.– pro Monat
Fr. 60.– für Arbeitnehmende, die weniger als 6 Monate beschäftigt werden sowie Teilzeitangestellte, die im Durchschnitt weniger als die Hälfte der normalen Arbeitszeit des Betriebs arbeiten
Rückerstattung für Syna-Mitglieder

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