Die Lohnrunde 2022 war durchzogen. Gut sind die Ergebnisse im Detailhandel, während die Resultate in Gewerbe und Industrie knapp genügend ausfielen. Im Baugewerbe und im Gesundheitswesen hingegen verläuft die Entwicklung weiterhin schlecht. Für Syna ist klar: In der nächsten Lohnrunde muss dringend nachgebessert werden.
Syna hat Verhandlungen über die Erhöhung der Mindestlöhne im Gesamtarbeitsvertrag des Bäckergewerbes geführt – leider war der Arbeitgeberverband nicht bereit, die viel zu tiefen Mindestlöhne zu erhöhen.
Dank Syna profitieren Bäckerinnen und Bäcker ab sofort von finanzieller Unterstützung für ihre Weiterbildung.
Der Bundesrat hat entschieden und die Allgemeinverbindlichkeit ab 2019 erteilt. Zudem sind dem Vertrag nun auch diejenigen unterstellt, die über keinen oder einen branchenfremden Berufsabschluss verfügen. Somit werden alle Angestellten in den Bäckereien und Confiserien unter den gleichen sicheren Arbeitsbedingungen arbeiten können.
Syna hat endlich erreicht, was schon seit Jahren gefordert wurde: Dem neuen GAV des Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbes wird auch das ungelernte Personal unterstellt sein.