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Bäcker: GAV für die ganze Branche

Syna hat endlich erreicht, was schon seit Jahren gefordert wurde: Dem neuen GAV des Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbes wird auch das ungelernte Personal unterstellt sein.

Die Branche hat sich in den letzten Jahren gewandelt: Kleinere Bäckereien verschwinden zusehends, grössere industrielle Betriebe übernehmen die Produktion en gros. Daneben bauen sich Bäckereien mit einem Café ein zweites Standbein auf.
Die Kundschaft freuts, denn zum frischen Gipfeli gibts den feinen Kaffee gleich vor Ort. 

Für die Angestellten der Branche ist dieser Wandel bedeutend: Vermehrt übernimmt ungelerntes Personal die Produktion, und Serviceangestellte servieren das «Zmorge beim Beck».
Beide Berufsgruppen konnten bis anhin nicht von den fairen und geschützten Regelungen des Branchen-GAV profitieren, da dieser nicht für sie galt. Entsprechend häufig wandten sich Betroffene an Syna und forderten die Sicherung von Mindestlohn, 5. Ferienwoche und 13. Monatslohn per GAV auch für ihre Berufsgruppe. Schliesslich soll der GAV für die ganze Branche gelten!

Wichtige Fortschritte

Wir freuen uns sehr, dass wir dieses wichtige Ziel in den Verhandlungen erreicht haben. Voraussichtlich ab Januar 2019 wird der neue GAV in Kraft treten. Neben der Unterstellung des ungelernten Personals beinhaltet dieser weitere wichtige Regelungen:

  • Der 13. Monatslohn ist definitiv ab der Probezeit geschuldet.
  • Die Mindestlöhne werden ab 2020 angehoben.
  • Die übergesetzlichen Nachtzuschläge können neu als Prozentsatz zum Lohn gerechnet werden. Somit wird dieser Zuschlag auch in den Ferien oder bei Krankheit ausbezahlt.
  • Die 5-Tage-Woche wird im Jahresdurchschnitt garantiert.

Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist die Gleichwertigkeit zum L-GAV des Gastgewerbes. In Zukunft werden Abgrenzungsfragen zwischen diesen beiden GAV für die Angestellten keine materielle Folgen mehr haben.


 Weitere Auskünfte

Claudia Stöckli, Zentralsekretärin Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe

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