Von Juan Barahona auf 30.10.2020
Kategorie: Branchen

Eine Branche ohne 13. Monatslohn? Beschämend!

Die Teilnehmenden der Branchenkonferenz zeigten sich einverstanden, den bestehenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bis Ende 2022 zu verlängern. Und sie waren sich einig: Oberste Priorität muss die Einführung des 13. Monatslohns bleiben. Dass dieser nach wie vor fehlt, ist eine Schande für die Branche.

Mit der GAV-Verlängerung stimmten die Teilnehmenden auch einer moderaten Erhöhung des Mindestlohns von 0,7% ab dem 5. Berufsjahr zu – gültig ab Januar 2022. Dies ist jedoch bei weitem nicht ausreichend. Für die Erneuerung des GAV ab 2023 fordert Syna daher wesentliche Verbesserungen im Coiffeurgewerbe. Dazu gehört für die Teilnehmenden der Branchenkonferenz eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns für ungelernte und angelernte Angestellte sowie für Fachkräfte, genauso wie einen vorgeschriebenen Mindestlohn für Angelernte ab dem 1. Jahr. Dieser Mangel darf nicht länger bestehen: Ein Diplom muss berücksichtigt werden.
Auch fordert Syna die Einführung eines Mindestlohns für Lernende und Führungskräfte. Zudem darf der Lohn nicht länger abhängig vom Umsatz des Coiffeurbetriebs sein. Ein weiterer wichtiger Punkt für Syna: Die Berufserfahrung muss ab dem 1. Ausbildungsjahr zählen.

40-Stunden-Woche gefordert

Bezüglich Arbeitszeit und Erholung fordert Syna die Abschaffung der Toleranzstunde (eine wöchentliche Überstunde, die nicht bezahlt wird). Essenspausen sollen nicht mehr zur Bedienung eines Kunden unterbrochen werden müssen.
Weiter fordert Syna eine obligatorische Arbeitszeiterfassung, unterschrieben von Arbeitgeber und Angestellten. Zudem sollen Arbeitspläne mindestens 15 Tage im Voraus festgelegt sein – zu oft werden diese erst am Vorabend übermittelt. Und schliesslich kämpft Syna für die Einführung der 40-Stunden-Woche bei gleichem Lohn sowie für das Recht, alle dem GAV unterstellten Betriebe zu besuchen.

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