Von Syna auf 5.11.2018
Kategorie: Politik

NEIN zur schädlichen Selbstbestimmungsinitiative

JA zur Wahrung der Rechte der Arbeitnehmenden!

Die Volksinitiative «gegen fremde Richter» verlangt, dass das Verfassungsrecht künftig über dem Völkerrecht steht. In der Praxis wäre die Schweiz bei einer Annahme dieser Initiative gezwungen, verschiedene internationale Verträge zu kündigen.
Heute schützt das Völkerrecht die Arbeitnehmenden vor Angriffen auf die Grundrechte.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und weitere internationale Abkommen enthalten weitgehende arbeitsrechtliche Bestimmungen.
Das Völkerrecht ist auch der Grundpfeiler, auf dem zahlreiche im Laufe der letzten Jahrzehnte errungene Rechte basieren.

Welche Folgen hätte die Annahme der Initiative für die Arbeitnehmenden? 
Würde in Zukunft eine Volksinitiative angenommen, die mit einzelnen oder mehreren Grundrechten der Arbeitnehmenden unvereinbar ist, so müssten die betroffenen internationalen Abkommen ebenfalls gekündigt werden. Damit würde der Schutz der Arbeitnehmenden stark geschwächt.
Auch die Möglichkeit, bei Rechtsverstössen ein übergeordnetes Gericht anzurufen, wäre nicht mehr vorhanden. Alle Normen, die den Schutz der Arbeitnehmenden gewährleisten (zum Beispiel im Bereich Gesundheit, Privatsphäre und Familienleben oder Gleichstellung von Mann und Frau), würden leicht angreifbar, weil ein wichtiges völkerrechtliches Sicherheitsdispositiv wegfallen würde.

Die 3 wichtigsten Argumente für ein NEIN 
  1. Die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und in den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgeschriebenen Grundrechte umfassen Arbeitnehmerrechte wie das Vereinigungsrecht, die Zutritts- und Auskunftsrechte am Arbeitsplatz, die Gleichstellung von Mann und Frau sowie den Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen im Zusammenhang mit der gewerkschaftlichen Tätigkeit.
    Die Initiative bedroht die Rechte der Arbeitnehmenden und ist abzulehnen.
  2. Zahlreiche erworbene Rechte wie etwa der Mutterschaftsurlaub wurden durch das Völkerrecht angeregt und gestärkt. Heute gilt es, diese völkerrechtlich garantierten Rechte zu verteidigen. Seit die Schweiz die EMRK ratifiziert hat, sind die meisten der darin festgeschriebenen Rechte und Freiheiten auch in der Bundesverfassung verankert worden.
    Das Völkerrecht ist also bei weitem kein fremdes Recht, sondern ein integriertes Recht, das Schweizer Recht stärkt.
  3. Die internationalen Beziehungen der Schweiz sind im heutigen globalisierten Umfeld von zentraler Bedeutung, sowohl für die Wahrung der individuellen Rechte als auch mit Blick auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt.
    Es braucht ein Nein zur Initiative, um negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu vermeiden.
 2 Beispiele, wie das Völkerrecht die Arbeitnehmenden schützt 

* Die Namen und Fälle sind fiktiv.

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