Stahl Gerlafingen hat erneut Entlassungen angekündigt. Die Zukunft des Stahlwerks ist ungewiss. Die Gewerkschaften Syna und Unia sowie der Kaufmännische Verband Schweiz fordern dringende Massnahmen des Bundes zur Sicherung der Arbeitsplätze und des Recyclingstandortes. Auch das Unternehmen muss sich unmissverständlich zur Weiterführung des Betriebs bekennen.
Nach der Massenentlassung von 59 Arbeitnehmenden und der Schliessung einer Produktionsstrasse im Frühling kündigt Stahl Gerlafingen erneut 120 Entlassungen an. Ohne rasches Handeln der Politik scheint der Weiterbestand des grössten Recyclingbetriebs der Schweiz gefährdet.
Gesetze rasch verbindlich umsetzen
Insbesondere braucht es jetzt verbindliche Vorgaben für die Verwendung von emissionsarmem Recycling-Stahl in der Bauwirtschaft. Reine Empfehlungen, wie jüngst von der KBOB (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren) beschlossen, reichen nicht mehr – weder für den Erhalt der Arbeitsplätze an Standorten wie Gerlafingen noch im Hinblick auf die Klimaziele, zu den sich die Schweiz verpflichtet hat. Unmittelbar umgesetzt werden kann z.B.:
■ Umweltschutzgesetz: Das revidierte Umweltschutzgesetz sieht vor, dass der Bundesrat Anforderungen für die Verwendung umweltschonender und recycelter Baustoffe festlegen kann (neuer Art. 35j Abs. 1). Mit politischem Willen kann dazu jetzt eine griffige Verordnung aufgegleist werden.
Beltrame-Gruppe muss sich zu Stahl Gerlafingen bekennen
Es ist klar, dass die obengenannten politischen Massnahmen für eine erfolgreiche Weiterführung von Stahl Gerlafingen essenziell sind. Gleichzeitig braucht es jedoch auch ein klares Bekenntnis der italienischen Beltrame-Gruppe als Eigentümerin zum Erhalt der Arbeitsplätze und zur langfristigen Produktion von Recycling-Stahl in Gerlafingen.Keine Entlassungen
Dazu gehört, auf weitere Entlassungen zu verzichten. Die Beltrame-Gruppe muss für die Arbeiter/-innen des Stahlwerks Sicherheit schaffen, statt alle sechs Monate neue Massenentlassungen anzukündigen. Es muss stattdessen auf Kurzarbeit zurückgegriffen werden, um die Arbeitsplätze zu erhalten – zumal der Bundesrat dieses Jahr explizit mit Blick auf die energieintensive Industrie die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate verlängert hat. Die Gewerkschaften Syna und Unia und der Kaufmännische Verband Schweiz werden diese Position im anstehenden Konsultationsverfahren und in Gesprächen mit dem Unternehmen und der Politik vertreten, wie sie es in den vergangenen Monaten bereits getan haben.Weitere Informationen:
Nico Fröhli, Branchenleiter MEM-Industrie Syna, 079 937 77 87