Der Syna-Kongress forderte ein Leben in Würde, auch im Alter sowie bei Arbeitslosigkeit. Zu diesem Thema stehen momentan 3 wichtige politische Vorlagen an. Thomas Bauer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, erklärt.
Reform der Zweiten Säule
Worum geht es?
Weil wir länger leben und die Zinsen sinken, geraten die Renten der Pensionskassen unter Druck.
Die Sozialpartner haben dem Bundesrat einen Reformvorschlag gemacht: Der Umwandlungssatz soll gesenkt werden.
Allein damit würden allerdings die Renten sinken.
Vor allem jüngeren Leuten soll deshalb zum Ansparen ihres Altersguthabens mehr von ihrem Lohn abgezogen werden.
Zudem ist ein grösserer Teil des Einkommens versichert und damit relevant für den Lohnabzug.
Für ältere Arbeitnehmende, die nicht mehr genug Guthaben ansparen können, um die versprochene Rente zu erreichen, wird ein Rentenzuschlag eingeführt.
Was heisst das?
Mit diesem Vorschlag sind die Renten für Einkommen bis 85 000 Franken gesichert.
Bei tieferen und mittleren Einkommen erhöhen sich die Renten sogar leicht – auch dank dem Rentenzuschlag.
Er wirkt umverteilend, da alle den gleichen Zuschlag erhalten, hohe Einkommen aber viel mehr Beiträge dafür bezahlen.
Auch Teilzeitbeschäftigte sind besser versichert.
Dafür müssen alle Versicherten mehr Lohnabzüge und eine zusätzliche Abgabe für den Rentenzuschlag bezahlen.
Aktueller Stand
Das Innendepartement von Bundesrat Berset arbeitet bis Ende Jahr die Details der Vorlage aus. Diese geht zuerst in die Vernehmlassung und dann ins Parlament.
«Der Sozialpartnerkompromiss ist ein wichtiger Schritt für die Alterssicherung. Für die meisten werden die Renten in ihrer heutigen Höhe mindestens gesichert. Auch Teilzeitbeschäftigte können endlich auf eine vernünftige Rente hoffen.»
Worum geht es?
Weil wir länger leben und die Zinsen sinken, geraten die Renten der Pensionskassen unter Druck.
Die Sozialpartner haben dem Bundesrat einen Reformvorschlag gemacht: Der Umwandlungssatz soll gesenkt werden.
Allein damit würden allerdings die Renten sinken.
Vor allem jüngeren Leuten soll deshalb zum Ansparen ihres Altersguthabens mehr von ihrem Lohn abgezogen werden.
Zudem ist ein grösserer Teil des Einkommens versichert und damit relevant für den Lohnabzug.
Für ältere Arbeitnehmende, die nicht mehr genug Guthaben ansparen können, um die versprochene Rente zu erreichen, wird ein Rentenzuschlag eingeführt.
Was heisst das?
Mit diesem Vorschlag sind die Renten für Einkommen bis 85 000 Franken gesichert.
Bei tieferen und mittleren Einkommen erhöhen sich die Renten sogar leicht – auch dank dem Rentenzuschlag.
Er wirkt umverteilend, da alle den gleichen Zuschlag erhalten, hohe Einkommen aber viel mehr Beiträge dafür bezahlen.
Auch Teilzeitbeschäftigte sind besser versichert.
Dafür müssen alle Versicherten mehr Lohnabzüge und eine zusätzliche Abgabe für den Rentenzuschlag bezahlen.
Aktueller Stand
Das Innendepartement von Bundesrat Berset arbeitet bis Ende Jahr die Details der Vorlage aus. Diese geht zuerst in die Vernehmlassung und dann ins Parlament.
«Der Sozialpartnerkompromiss ist ein wichtiger Schritt für die Alterssicherung. Für die meisten werden die Renten in ihrer heutigen Höhe mindestens gesichert. Auch Teilzeitbeschäftigte können endlich auf eine vernünftige Rente hoffen.»
Neue AHV-Vorlage (AHV 21)
Worum geht es?
Durch die höhere Lebenserwartung und den Renteneintritt der Baby-Boomer braucht die AHV für ihre Leistungen mehr Geld, oder sie muss Leistungen abbauen.
Der Bundesrat will eine Mischung aus beidem:
Einerseits soll das Rentenalter der Frauen steigen, wobei eine Übergangsgeneration dafür entschädigt wird.
Andererseits soll die Mehrwertsteuer erhöht werden.
Was heisst das?
Frauen müssen 1 Jahr länger arbeiten, bis sie eine ungekürzte Rente erhalten.
Konsumgüter und Dienstleistungen werden mit einer um 0,7 Prozentpunkte höheren Mehrwertsteuer leicht teurer.
Die Finanzen der AHV werden durch die Massnahmen bis 2030 stabilisiert.
Aktueller Stand
Der Vorschlag des Bundesrats wurde Ende August dem Parlament vorgelegt und wird dort weiter beraten.
Endgültig wird wohl die Stimmbevölkerung darüber befinden.
«Die aktuelle Vorlage bürdet die Last vor allem den Frauen auf. Das geht nicht. Wir setzen uns im Parlament für Nachbesserungen ein! Unbestritten: Für die Sicherung der AHV-Renten braucht es einen finanziellen Kraftakt. Dieser ist aber möglich. Die Bundeskasse ist voll, auch dank der momentan tiefen Zinsen.»
Worum geht es?
Durch die höhere Lebenserwartung und den Renteneintritt der Baby-Boomer braucht die AHV für ihre Leistungen mehr Geld, oder sie muss Leistungen abbauen.
Der Bundesrat will eine Mischung aus beidem:
Einerseits soll das Rentenalter der Frauen steigen, wobei eine Übergangsgeneration dafür entschädigt wird.
Andererseits soll die Mehrwertsteuer erhöht werden.
Was heisst das?
Frauen müssen 1 Jahr länger arbeiten, bis sie eine ungekürzte Rente erhalten.
Konsumgüter und Dienstleistungen werden mit einer um 0,7 Prozentpunkte höheren Mehrwertsteuer leicht teurer.
Die Finanzen der AHV werden durch die Massnahmen bis 2030 stabilisiert.
Aktueller Stand
Der Vorschlag des Bundesrats wurde Ende August dem Parlament vorgelegt und wird dort weiter beraten.
Endgültig wird wohl die Stimmbevölkerung darüber befinden.
«Die aktuelle Vorlage bürdet die Last vor allem den Frauen auf. Das geht nicht. Wir setzen uns im Parlament für Nachbesserungen ein! Unbestritten: Für die Sicherung der AHV-Renten braucht es einen finanziellen Kraftakt. Dieser ist aber möglich. Die Bundeskasse ist voll, auch dank der momentan tiefen Zinsen.»
Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose
Worum geht es?
Arbeitslose, die nach dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden, davor mindestens 20 Jahre in die AHV einbezahlt haben und kein grosses Vermögen haben, sollen eine Rente erhalten.
Was heisst das?
Ältere Arbeitslose, die keinen Anspruch mehr haben auf Gelder der Arbeitslosenversicherung, müssen nicht mehr von der Sozialhilfe leben.
Sie müssen zudem ihre AHV nicht mehr vorzeitig beziehen und können ihr Altersguthaben schützen.
Aktueller Stand
Der Vorschlag des Bundesrats befindet sich im Moment in der Vernehmlassung. Anschliessend wird das Geschäft dem Parlament vorgelegt.
«Die Überbrückungsrente ist eine langjährige Forderung von uns. Der Gang auf die Sozialhilfe wäre damit für viele ältere ausgesteuerte Arbeitslose vorbei. Die Überbrückungsrente darf allerdings nicht zu einer Zunahme der Entlassungen von älteren Erwerbstätigen führen.»
Worum geht es?
Arbeitslose, die nach dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden, davor mindestens 20 Jahre in die AHV einbezahlt haben und kein grosses Vermögen haben, sollen eine Rente erhalten.
Was heisst das?
Ältere Arbeitslose, die keinen Anspruch mehr haben auf Gelder der Arbeitslosenversicherung, müssen nicht mehr von der Sozialhilfe leben.
Sie müssen zudem ihre AHV nicht mehr vorzeitig beziehen und können ihr Altersguthaben schützen.
Aktueller Stand
Der Vorschlag des Bundesrats befindet sich im Moment in der Vernehmlassung. Anschliessend wird das Geschäft dem Parlament vorgelegt.
«Die Überbrückungsrente ist eine langjährige Forderung von uns. Der Gang auf die Sozialhilfe wäre damit für viele ältere ausgesteuerte Arbeitslose vorbei. Die Überbrückungsrente darf allerdings nicht zu einer Zunahme der Entlassungen von älteren Erwerbstätigen führen.»