
Reinigung

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Syna ist von Anfang an beim GAV der westschweizer Reinigungsbranche mit dabei. Damit hat sie aktiv zu den erheblichen Verbesserungen beigetragen, die in den letzten 12 Jahren erreicht wurden, darunter ein Anstieg der Reallöhne um 22%.
Im Zentrum unserer Arbeit stehen bei Syna immer die Mitglieder. Sie definieren, welche Forderungen bei Verhandlungen rund um den GAV besonders wichtig sind. Deshalb brauchen wir jetzt deine Hilfe!
Sag uns in der Umfrage, welche Themen dir am wichtigsten sind – und bestimme so die GAV-Verhandlungen 2021 mit!
Aktuelles aus der Branche
Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Reinigung setzt ab 2026 ein klares Zeichen für weiterhin faire Arbeitsbedingungen in der Branche. Er gilt für sämtliche Reinigungsbetriebe in der Deutschschweiz mit ihren rund 75'000 Arbeitnehmenden. Der GAV sorgt ausserdem für Wettbewerbsgleichheit und trägt zu einer stabilen und professionellen Entwicklung der Reinigungsbranche bei.
Mariarca Fortunato lebt seit gut zehn Jahren mit ihrer Familie in der Schweiz. Die 50-Jährige aus Neapel arbeitet in der Reinigungsbranche – einer Branche mit tiefen Löhnen und unsicheren Arbeitsverhältnissen.
Am 1. Juli 2004 ist der erste allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Angestellte der Reinigungsbranche in der Deutschschweiz in Kraft getreten. Die Gewerkschaften Syna, Unia und VPOD schlossen damals mit dem Arbeitgeberverband Allpura diese Vereinbarung mit dem erklärten Ziel ab, die prekären Arbeits- und Anstellungsbedingungen in der Branche sukzessive zu verbessern und die Aus- und Weiterbildung zu fördern. Die Bilanz nach 20 Jahren fällt positiv aus, aber das Verbesserungspotenzial auf dem Weg zu fairen Arbeitsbedingungen ist weiterhin sehr gross.
Das fordern wir für dich:
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Erhöhung des Mindestlohnes auf 23.00 Franken pro Stunde
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Corona-Prämie für jeden Monat der Pandemie
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Kurzarbeitsentschädigung zu 100%
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Verringerung der Wochenarbeitszeit
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Erhöhung der Ferien auf 5 Wochen pro Jahr
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Klare Festlegung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag
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Verbesserung des Kündigungsschutzes
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Mehr bezahlte Freitage für die Weiterbildung
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Besserer Lohnschutz bei Krankheit oder Unfall
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Wirksame Massnahmen gegen Belästigung
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Wiedereingliederung des Reinigungssektors in Verwaltungen und öffentlichen Spitälern
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Online-Plattformen dem GAV unterstellen
Wie geht es dir?
Was erlebst du im Moment bei deiner Arbeit?Was wünschst du dir für deine Arbeitsbedingungen?
Sag uns, was dich bewegt auf Syna Voice:
Das haben wir für dich erreicht:
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Jährliche Erhöhung des Mindestlohnes
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Berufserfahrung fliesst in die Lohnberechnung ein
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Bezahlte Freitage für die Weiterbildung
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Vereinfachte Zulassung zur Berufsausbildung
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Aufhebung der Maximalarbeitszeit für Unqualifizierte
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Vermehrte Kontrollen bei Reinigungsunternehmen und auf Baustellen
Dein GAV
Im GAV sind Arbeitszeit, Freitage, Mindestlöhne und Weiterbildung geregelt. In der Schweiz existieren für die Reinigungsbranche zwei grosse GAV: Einen für die Deutschschweiz und einen für die Westschweiz.
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GAV
Reinigungsbranche Westschweiz
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Bis wann?
31. Dezember 2021
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Wo?
Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Wallis, Jura (inklusive Berner Jura), unabhängig vom Firmensitz.
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Für wen?
Gelerntes und ungelerntes Personal, inklusive Lehrlinge, ausgenommen administratives Personal und Kaderfachpersonal
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AVE
Ja
Deine Rechte
Syna ist deine Ansprechpartnerin bei Problemen rund um das Arbeitsverhältnis und die Sozialversicherungen. Wir helfen bei Streitigkeiten betreffend Kündigung, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung usw.
Deine Bildung – deine Chance
- Genève: ecoledelaproprete.ch
- Ecublens: maisondelaproprete.ch
Bildung, die weiterbringt
Profitiere vom breiten Kursangebot unseres Bildungspartners arc-formation - kostenlos für Syna-Mitglieder!
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