Das Coronavirus fordert Gesellschaft und Wirtschaft heraus. Vor allem die Arbeitnehmenden sind verunsichert – auch was die Zukunft ihres Arbeitsplatzes betrifft. Für Syna ist klar: Umsatzeinbussen dürfen nicht auf die Arbeitnehmenden abgewälzt werden.
«Wir haben ständig Kundenkontakt und können nicht einfach Home-Office machen, wer schützt unsere Gesundheit?», «Im Hotel bleiben den Kunden weg, und wir werden nach Hause geschickt!», «Nach einer Italienreise dar ich nicht mehr zur Arbeit, wer zahlt jetzt meinen Lohn?», «Wie schaffen wir das, wenn die Notfall-Einweisungen weiter so zunehmen?», «Darf mich mein Chef einfach in unbezahlten Urlaub schicken?». Mit solchen Hilferufen werden die Syna-Regionalsekretariate zurzeit überhäuft. Syna unterstützt die Arbeitnehmenden, es bleiben aber offene Fragen.
Weitgehend konzeptlos
Syna stellt fest, dass Bund und Kantone konsequente Massnahmen ergriffen haben, um die Ausbreitung des Virus zu verringern und die Gesundheit der Bevölkerung zu beschützen. Das ist nötig, denn die Verunsicherung steigt täglich. Es existieren aber fast keine Konzepte oder gar konkrete Massnahmen, um die sich abzeichnenden fatalen wirtschaftlichen Folgen der Epidemie zu bekämpfen. Zudem mangelt es an Aufklärung zu arbeitsrechtlichen Themen. Auch diesbezüglich steigt die Verunsicherung.
Die Arbeitnehmenden, die mit der Unsicherheit leben und weiterhin die Wirtschaft tragen, müssen jetzt konsequent geschützt werden! Deshalb haben wir nachfolgende Forderungen am runden Tisch der Sozialpartner, den Bundesrat Parmelin auf Druck von uns Gewerkschaften einberufen hat, mit Vehemenz eingebracht.
Unsere Forderungen an die Unternehmen:
- Besonders in Branchen mit häufigem Kundenkontakt wie dem Gastgewerbe oder dem Detailhandel müssen Hygienemassnahmen konsequent umgesetzt werden. Der Schutz der Arbeitnehmenden muss im Zentrum stehen. Spezielle Schutzmassnahmen wie Plexiglasscheiben zum Spritzschutz dürfen kein Tabu sein. Wenn nötig ist der Kundenkontakt einzuschränken.
- Umsatzeinbussen dürfen nicht einseitig auf die Arbeitnehmenden abgewälzt werden. Es darf nicht zu Kurzarbeit oder gar zu Entlassungen «auf Vorrat» kommen.
- Viele Unternehmen haben lange von der guten Wirtschaftslage profitiert. Wenn es jetzt zu Umsatzeinbussen kommt, müssen die Unternehmen und die Aktionäre mit Dividendenkürzungen dafür geradestehen.
- Jetzt ist die Zeit, den Präsentismus zu bekämpfen. Wer krank ist, muss sich zu Hause auskurieren können. Dies muss von den Unternehmen aktiv unterstützt werden.
- Es dürfen keine Massnahmen getroffen werden, mit denen Unternehmen unterstützt werden, die zugleich entgangene Gewinne auf die Arbeitnehmenden abwälzen. Bund und Kantone dürfen Unternehmen nur entgegenkommen, wenn eine Garantie zum Erhalt der Arbeitsplätze besteht.
- Kurzarbeit muss grosszügig und unbürokratisch bewilligt werden – nicht nur in den direkt betroffenen Branchen Gastgewerbe/Tourismus/Veranstaltungen, sondern auch in weiteren Branchen mit Absatzproblemen wegen unterbrochenen Lieferketten usw.
- Anderen Forderungen, wie etwa Erleichterungen bei Nacht- und Sonntagsarbeit, wie es einzelne Arbeitgeberverbände gefordert haben, ist eine klare Abfuhr zu erteilen.
- Der Bund muss sicherstellen, dass wesentliche Mehrbelastungen durch Kurzarbeit von der Arbeitslosenversicherung ausgeglichen werden. Entsprechende Mittel sind mit den Budgetüberschüsse vorhanden.
- Wer wegen behördlichen Massnahmen nicht zur Arbeit erscheinen kann (Quarantäne, Abriegelung, Ausfall ÖV usw.), muss weiterhin Lohn erhalten. Der Bund muss die diesbezüglich unklare Haftungsfrage regeln – und Lohnausfälle resp. Arbeitsausfälle entschädigen.
Weitere Informationen
Mathias Regotz, Leiter Interessens- und Vertragspolitik