Die Verhandlungen für die Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-GAV) sind erfolgreich abgeschlossen. Er bringt deutliche Verbesserungen für die über 100 000 Arbeitnehmenden.
Am 11. Juni hat die Syna-Branchenkonferenz Industrie dem Verhandlungsresultat zugestimmt. Tun die anderen Sozialpartner dies auch, tritt der GAV im Juli in Kraft und gilt für 5 Jahre.
Dank starkem und geschicktem Engagement unserer Verhandlungsdelegation haben wir die 40-Stunden-Woche, eine der grössten Errungenschaften des MEM-GAV, erfolgreich verteidigt.
In der Politik und in anderen Branchen wie beispielsweise im Bauhauptgewerbe gibt es laufend Angriffe auf die Arbeitszeit. Auch in der MEM-Industrie haben die Arbeitgeber eine generelle Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden gefordert. Dem konnten wir erfolgreich einen Riegel schieben.
Endlich höhere Mindestlöhne im Tessin
Syna erreichte weitere wichtige Verbesserungen: Endlich werden die zu tiefen Mindestlöhne im Kanton Tessin angepasst. Die Monatslöhne werden in den nächsten fünf Jahren jedes Jahr um 30 Franken angehoben. Damit ist ein erster Schritt getan, den Kanton an das Lohnniveau der übrigen Schweiz anzupassen.
Zudem werden alle im GAV definierten Mindestlöhne neu der Teuerung angepasst – bei einer negativen Teuerung aber nicht nach unten.
Die Sozialpartner haben sich auch über eine wirksame Kontrolle der Mindestlöhne geeinigt. Diese fehlte bislang.
Kündigungsschutz für ältere Mitarbeitende
Bei Massenentlassungen sind ältere Arbeitnehmende überproportional betroffen. Zudem haben sie es schwerer als andere, wieder einen Job zu finden.
Dank Syna gibt es jetzt einen besseren Kündigungsschutz: Neu erhalten Arbeitnehmende ab dem 55. Altersjahr und mit mindestens 10 Dienstjahren einen zusätzlichen Monat Kündigungsfrist.
Unabhängig von den Dienstjahren wird bei Kündigungen zwingend ein Gespräch zwischen dem Unternehmen und dem betroffenen Arbeitnehmenden geführt, um Möglichkeiten zu suchen, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen.
Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Mit der fortschreitenden Digitalisierung verwischen die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben immer mehr.
Syna will dem entgegenwirken – und hat verschiedene Massnahmen in den GAV eingebracht, welche die MEM-Firmen nach Möglichkeit umsetzen müssen.
Dazu gehören
- vorübergehende Arbeitszeitreduktion bei Familien- und Betreuungspflichten,
- Stellenausschreibungen mit 80- bis 100-%-Pensen,
- Verteilung von Teilzeitpensen auf mehrere Tage (beispielsweise 60% auf 4 statt 3 Tage)
- Festlegung von Sitzungsterminen ausschliesslich zwischen 9 und 17 Uhr
Durch die Digitalisierung verschwinden Berufe und es entstehen neue. Deshalb braucht es mehr Bildung: Nur so erhalten die Arbeitnehmenden eine faire Chance, sich Fähigkeiten anzueignen, die auch künftig in der MEM-Branche gefragt sind. Und nur so kann dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Standortbestimmungen
Regelmässige Standortbestimmungen und Laufbahnberatungen sind zwingend: So finden Arbeitnehmende heraus, welche Weiterbildungen oder Umschulungen sie brauchen. Diese Kernforderung von Syna wurde in den neuen GAV aufgenommen.
MEM-Berufspasserelle 4.0
Die MEM-Sozialpartner sollen sich für einen nationalen Fonds zur Finanzierung von berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen einsetzen. Das hat Syna in den GAV-Verhandlungen gefordert.
Nun haben sich die Vertragsparteien auf gemeinsame Massnahmen geeinigt: Unter dem Namen «MEM-Berufspasserelle 4.0» laufend, soll mit Bildungsvereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer sowie seinem bisherigen und einem neuen Arbeitgeber ein Wechsel in einen anderen Beruf ermöglicht werden. Durch Anerkennung der bereits vorhandenen Fähigkeiten, auch der ausserberuflichen, sollen Ausbildungen verkürzt und damit günstiger werden.
Mehr erfahren zum MEM-GAV und über Industrie 4.0
→ MEM-GAV: die Hintergrundinfos
→ Industrie 4.0
Weitere Auskünfte
Mathias Regotz, Leiter Sektor Industrie