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Die BVG-Kommission hat heute beschlossen, dem Bundesrat eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes von 1,25 auf 1,75 Prozent zu empfehlen. Travail.Suisse, der Dachverband von Syna, begrüsst diesen Entscheid, der die Verzinsung der Altersguthaben deutlich verbessert. Gleichzeitig ist Travail.Suisse der Ansicht, dass es durchaus Spielraum gegeben hätte für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 2 Prozent.

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Die BVG-Kommission hat gestern entschieden, den BVG-Mindestzinssatz auf 1,25% zu belassen. Syna und Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, bedauern, dass der Mindestzins nicht angehoben wird und hofft, dass der Bundesrat bei seiner Entscheidung im Herbst eine Erhöhung dennoch in Betracht zieht. Dies wäre für die Arbeitnehmenden wichtig.

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