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Der Ständerat hat heute entschieden, dass kantonale Mindestlöhne künftig nicht mehr gelten sollen, wenn sie über den sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhnen aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen liegen. Der Ständerat beschränkt damit die bisher geltenden Volksrechte und verunmöglicht es der Stimmbevölkerung, existenzsichernde Löhne zu erlassen. Travail.Suisse lehnt diesen Angriff auf die Mindestlöhne und die Volksrechte entschieden ab.

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