Trotz Annahme der Pflegeinitiative vor vier Jahren fehlen verbindliche gesetzliche Grundlagen, um die Arbeitsbedingungen in den Gesundheitsberufen nachhaltig zu verbessern. Der Verfassungsauftrag ist eindeutig – in der Umsetzung haperts.
Es braucht klare Vorgaben für Mindeststandards, Dienstplanung und Personalschlüssel, der Gesetzesentwurf des Bundesrates fällt in der Prüfung mehrfach durch!