Mehr als ein halbes Jahr ist nun vergangen, seit die Pflegeinitiative angenommen wurde. Gibt es irgendwo am «Pflegehimmel» schon Reaktionen darauf?
Aktuell fordert Syna den 13. Monatslohn im Coiffeurgewerbe. Doch was gilt in anderen Branchen? Der Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) des Gastgewerbes enthält diesbezüglich eine spezielle Klausel.
Wer im Gastgewerbe arbeitet, kennt es: Die Tage sind lang, die Arbeitszeiten zerstückelt und Pausen nicht immer möglich. Damit Ende Monat der Lohn korrekt ist und der Überstundensaldo stimmt, muss die Arbeitszeit ganz genau erfasst werden. Syna hilft dir dabei und stellt dir ein Tool dafür zur Verfügung.