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Nein zur 13. IV-Rente: Nationalrat verpasst Chance zur Verbesserung der Situation von IV-Beziehenden

Der Nationalrat hat sich am 18. März gegen die Einführung einer 13. IV-Rente ausgesprochen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Gewerkschaft Syna, zeigt sich enttäuscht über diesen Entscheid. Damit verpasst es die grosse Kammer, die teils prekäre Lebenssituation von Bezügerinnen und Bezügern von Invalidenrenten wirksam zu verbessern. 

Rund 50 Prozent aller IV-Rentenbeziehenden waren im Jahr 2024 auf Ergänzungsleistungen angewiesen, da ihre Renten nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Für Travail.Suisse, den Dachverband von Syna, ist klar: Diese seit Jahren auf hohem Niveau stabilen Zahlen zeigen, dass dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung der finanziellen Situation von IV-Rentnerinnen und -Rentnern besteht. Der heutige Entscheid vernachlässigt nicht nur diese Fakten, sondern insbesondere auch die Betroffenen.

Travail.Suisse beurteilt den Entscheid auch aus verfassungsrechtlicher Sicht kritisch. Die Bundesverfassung stellt die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung als Teile der 1. Säule ausdrücklich auf die gleiche Stufe. Die Stimmbevölkerung hat sich klar für die Einführung einer 13. AHV-Rente ausgesprochen, die im kommenden Dezember erstmals ausbezahlt wird – ein Schritt, den Travail.Suisse ausdrücklich begrüsst. Entsprechend müssten auch die Hinterlassenen- und die Invalidenrenten von einem solchen Zuschlag profitieren. Die Ungleichbehandlung von AHV und IV ist aus Sicht von Travail.Suisse verfassungsrechtlich problematisch, da sie dem Grundsatz der Gleichbehandlung innerhalb der 1. Säule widerspricht. Auch der Bundesrat hat dies in seiner Stellungnahme zur Motion festgehalten.

«Travail.Suisse wird sich auch in Zukunft für würdige Lebensbedingungen von IV-Rentenbeziehenden einsetzen und im Rahmen der nächsten IV-Reform die Frage der 13. IV-Rente wieder einbringen», hält Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik, fest. Aus Sicht von Travail.Suisse ist es wichtig, dass im Rahmen der IV-Reform auch verschiedene Möglichkeiten zur Generierung von zusätzlichen Einnahmequellen geprüft werden. Dazu zählen etwa eine Finanztransaktionssteuer, eine moderate Erbschaftssteuer oder eine nationale Vermögenssteuer.

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