Der Nationalrat hat heute beschlossen, der parlamentarischen Initiative Schmezer (25.457) keine Folge zu geben. Sie verlangte, dass die Versicherer und nicht die Arbeitnehmenden haften, wenn es der Arbeitgeber versäumt, die Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung zu bezahlen. Travail.Suisse bedauert sehr, dass der Nationalrat diese einfache, aber für die Betroffenen sehr wichtige, Verbesserung nicht einführen will.
Die zuständige Kommission des Nationalrats lehnt die parlamentarische Initiative Schmezer ab. Diese verlangt, dass Arbeitnehmende ihr Krankentaggeld auch dann erhalten, wenn ihr Arbeitgeber die Prämienzahlung für die Unfall- und Krankentaggeldversicherung versäumt hat. Travail.Suisse bedauert diesen Entscheid und fordert den Nationalrat auf, ihn zu korrigieren.
Die finanziellen Aussichten bei der IV sind besorgniserregend. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert deshalb, dass die Prävention am Arbeitsplatz gestärkt wird, damit weniger Arbeitnehmende krankheitsbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden und auf eine IV-Rente angewiesen sind. Dazu müssen insbesondere die Krankentaggeldversicherungen stärker in die Pflicht genommen werden und die Prävention entscheidend stärken.
