Couturegewerbe
Geltungsbereich GAV
GAV | Schweizerisches Modegewerbe SMGV |
Bis wann? | Verlängert sich ohne Kündigung jeweils um ein Jahr |
Wo? | Ganze Schweiz |
Für wen? | Coutureateliers, die mit ihren Angestellten zusammen den Rahmenvertrag unterschrieben haben |
Nein |
Details, Löhne
Mindestlöhne
nach beendeter Lehrzeit |
Fr. pro Monat |
1. Jahr |
4'020 |
2. Jahr |
4'160 |
3. Jahr |
4'410 |
5. Jahr und eidg. Fachausweis |
5'030 |
13. Monatslohn
Nein
Lohnzulagen
Überzeitarbeit: 25%
Nachtarbeit: 50%
Sonntagsarbeit: 100%
Nachtarbeit: 50%
Sonntagsarbeit: 100%
Aktuelle Lohnerhöhungen
2020: 0,8% auf Mindeslöhne
Empfehlung: 0,8% auf Reallöhne
Empfehlung: 0,8% auf Reallöhne
Arbeitszeit
Normalarbeitszeit 42 Wochenstunden
Ferien
Ab 1. Dienstjahr: 4 Wochen
Ab 5. Dienstjahr: 4,5 Wochen
Nach vollendetem 45. Altersjahr und mindestens 5 Dienstjahren: 5 Wochen
Nach vollendetem 55. Altersjahr: 5,5 Wochen
Ab 5. Dienstjahr: 4,5 Wochen
Nach vollendetem 45. Altersjahr und mindestens 5 Dienstjahren: 5 Wochen
Nach vollendetem 55. Altersjahr: 5,5 Wochen