Detailhandel (Lidl)
Geltungsbereich GAV
GAV | Lidl Schweiz |
Bis wann? | 29. Februar 2028 |
Wo? | Ganze Schweiz |
Für wen? | Alle Mitarbeitenden, ausgenommen Kader |
AVE | Nein |
Details, Löhne
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Aktuell
Aktuell: Detailhandel
Der Ständerat will die Sonntagsarbeit nicht weiter liberalisieren. Er ist nicht auf die Vorlage eingetreten, welche möchte, dass Arbeitnehmende im Detailhandel neu an bis zu zwölf Sonntagen im Jahr arbeiten müssen. Nun ist es am Nationalrat, die Standesinitiative definitiv abzuschreiben. Travail.Suisse ist weiterhin bereit, das Referendum dagegen zu ergreifen, sollte dies notwendig sein. Der Sonntag darf nicht zum Werktag werden.
Der Detailhändler einigt sich mit den Sozialpartnern Syna und dem Kaufmännischen Verband Schweiz im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) auf eine Erhöhung der Lohnsumme um 1,5 Prozent. Dieser Anstieg der Lohnsumme entspricht dem höchsten im Schweizer Detailhandel für das Jahr 2026. Zudem verzichtet das Unternehmen weiterhin als einziger Detailhändler komplett auf den Koordinationsabzug in der Pensionskasse. Davon profitieren insbesondere Teilzeitangestellte, da der gesamte Lohn ohne Abzüge für die Pensionskasse angerechnet wird, was die spätere Rente nachhaltig sichert.
Heute haben Verkäuferinnen und Verkäufer gemeinsam mit den Gewerkschaften Unia und Syna eine Petition mit über 9000 Unterschriften gegen mehr Sonntagsarbeit eingereicht. Sie fordern das Schweizer Parlament auf, den Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag zu stoppen. Die Gewerkschaften kritisieren die geplante Änderung scharf, da diese die Arbeitsbedingungen im Detailhandel weiter verschlechtern würde. Zudem fordern sie das Parlament auf, die Warnungen der Gewerkschaften und der Wissenschaft ernst zu nehmen und die Gesundheit der Arbeitnehmenden im Verkauf zu schützen.
