Gebäudetechnik
Wegen der schnellen Entwicklung im Bereich der energetischen Lösungen boomt die Branche. Rund 2'800 Betriebe beschäftigen gut 17'000 Arbeitnehmende. Syna setzt sich dafür ein, dass auch die Lohnentwicklung für die Mitarbeitenden mit der rasanten Entwicklung der Branche mithält und dass weiterhin gute Arbeitsbedingungen herrschen. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV | Schweizerische Gebäudetechnikbranche suissetec |
Bis wann? | 2028 |
Wo? | Ganze Schweiz, ausser Kantone GE, VD, VS, falls andere Verträge bestehen |
Für wen? | Montagepersonal sowie in Werkstatt und Magazin Beschäftigte, teilweise Lehrlinge, ohne Kader, kaufmännisches Personal |
AVE | Ja (31.12.2029) |
Details, Löhne
Mindestlöhne
Installateur/-in 1 (bisher Monteur/-in 1)
Arbeitnehmende mit schweizerischem oder gleichwertigem Fähigkeitsausweis EFZ
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Ab Lehrabschluss |
4'600 |
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Ab 3. Jahr nach Lehrabschluss |
5'100 |
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Ab 5. Jahr nach Lehrabschluss |
5'300 |
Installateur/-in 2 (bisher Monteur/-in 2a / Monteur/-in 2b)
Arbeitnehmende mit handwerklichem Lehrabschluss in einer metallverarbeitenden Branche oder EBA in der Gebäudetechnikbranche
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Ab Lehrabschluss |
4'100 |
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Ab 3. Jahr nach Lehrabschluss |
4'300 |
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Ab 5. Jahr nach Lehrabschluss |
4'500 |
Installateur/-in 3 (bisher Monteur/-in 2c)
Arbeitnehmende, die das 20. Altersjahr erfüllt haben
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1. Jahr der Anstellung |
4'000 |
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Ab 3. Jahr der Anstellung |
4'100 |
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Ab 5. Jahr der Anstellung |
4'300 |
Lohnzulagen
Mittagsspesen Fr. 17.00
Aktuelle Lohnerhöhungen
keine
Arbeitszeit
Flexible Jahresarbeitszeit, durchschnittlich 40 Wochenstunden
Ferien
bis 20. Altersjahr: 27 Arbeitstage
21. bis vollendetes 35. Altersjahr: 25 Arbeitstage
36. bis vollendetes 49. Altersjahr: 25 Arbeitstage
50. bis vollendetes 54. Altersjahr: 27 Arbeitstage
55. bis vollendetes 60. Altersjahr: 28 Arbeitstage
61. bis vollendetes 65 Altersjahr: 30 Arbeitstage
21. bis vollendetes 35. Altersjahr: 25 Arbeitstage
36. bis vollendetes 49. Altersjahr: 25 Arbeitstage
50. bis vollendetes 54. Altersjahr: 27 Arbeitstage
55. bis vollendetes 60. Altersjahr: 28 Arbeitstage
61. bis vollendetes 65 Altersjahr: 30 Arbeitstage
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
16 Wochen Mutterschaftsurlaub
Berufsbeitrag
25.– pro Monat, regionaler Beitrag je nach Region/Kanton möglich
