Gleisbau
In der Branche arbeiten rund 1'500 Angestellte in 16 Firmen in der ganzen Schweiz. Diese stehen in starkem Konkurrenzkampf mit ausländischen Anbietern. Der GAV bietet weitgehend dieselben Bedingungen wie der LMV für das Bauhauptgewerbe. Eine Herausforderung für die Gleisbauer ist die Arbeit unter Zeitdruck an grossen Infrastruktur-Projekten. Oft gibt es Unklarheiten zwischen der SBB, die dem Arbeitszeitgesetz untersteht, und den Gleisbaufirmen, die dem Arbeitsgesetz resp. dem GAV unterstehen. Syna setzt sich deshalb für Weiterbildung, Sicherheit und Gesundheit der Angestellten ein. Die Arbeitnehmenden profitieren wie im Bauhauptgewerbe vom flexiblen Altersrücktritt (FAR) und von den Leistungen des Parifonds. Syna-Mitglieder erhalten die Parifonds-Beiträge teilweise erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV | Gleisbau |
Bis wann? | 31.12.2025 |
Wo? | Ganze Schweiz |
Für wen? | Gleisbau- und Sicherheitsangestellte, teilweise Lernende, ausgenommen verschiedene Maschinenführer sowie technisches und administratives Personal |
Ja |
Details, Löhne
Mindestlöhne
Fr. pro Monat |
Fr. pro Stunde |
|
Vorarbeiter |
6'592 |
37.45 |
Verkehrswegebauer EFZ |
6'050 |
34.40 |
Gleisbau-Facharbeiter |
5'840 |
33.20 |
Gleisbauarbeiter mit Fachkenntnissen |
5'456 |
31.00 |
Gleisbauarbeiter ohne Fachkenntnissen |
4'942 |
28.10 |
Lohnzulagen
Mittagessen: 16.– Fr.
Aktuelle Lohnerhöhungen
2025: 1.4% generell auf alle Löhne, 1.4% auf die Mindestlöhne
Arbeitszeit
Jahresarbeitszeit 2'112 Stunden, durchschnittlich 40,5 Wochenstunden
Ferien
5 Wochen
Bis vollendetem 20. Altersjahr und ab dem zurückgelegten 50. Altersjahr: 6 Wochen
Bis vollendetem 20. Altersjahr und ab dem zurückgelegten 50. Altersjahr: 6 Wochen
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Vaterschaftsurlaub: 10 Tage
Vorruhestand
Stiftung FAR: Flexibler Altersrücktritt ab dem 60. Altersjahr
Berufsbeitrag
0,7% des SUVA-pflichtigen Lohns