Zum Hauptinhalt springen
Holzindustrie

Holzindustrie

Der aktuelle GAV gilt für grosse Sägewerke und kleine Sägereibetriebe, aber auch Hobelwerke, Betriebe für Holzverpackung und Paletten sowie Hersteller von Zäunen. Fast alle gehören dem Arbeitgeberverband «Holzindustrie Schweiz» an und sind dadurch dem GAV unterstellt. Deshalb ist der Rückhalt trotz fehlender AVE auch bei den Arbeitnehmenden gross. Wir fordern dafür eine faire Entlohnung und mehr Investitionen in Sicherheit und Weiterbildung. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
Schweizerische Holzindustrie: Sägereigewerbe/Verpackungen/Zaunfabriken
Bis wann?
Verlängert sich ohne Kündigung automatisch um 1 Jahr
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Alle Mitarbeiter, ausgenommen kaufmännisches Personal, leitende Angestellte und Lernende
AVE
Nein
Details, Löhne
Mindestlöhne
  Fr./Mt. Fr./h Berufsleute, qualifizierte Fachkräfte 5'203 28.12 Angelernte Arbeitnehmende 4'668 25.23 Ungelernte Arbeitnehmende 4'194 22.66 Berufsleute EFZ Jahr nach der Lehre Fr./Mt.   1. Jahr  4'579 88% 2. Jahr  4'787 92% 3. Jahr  4'995 96% 4. Jahr 5'203 100% Berufsleute EBA Jahr nach der Lehre Fr./Mt.   1. Jahr 4'121 90% 2. Jahr 4'308 90% 3. Jahr  4'496 90% 4. Jahr 4'683 90%
13. Monatslohn
Ja (nach der Probezeit)
Lohnzulagen
Schichtarbeit: gemäss GAV Art. 7
Aktuelle Lohnerhöhungen
Ab 1. Januar 2025 haben alle Arbeitnehmenden Anspruch auf eine generelle Lohnerhöhung von 50 Franken pro Monat. In 2024 erfolgte generelle Lohnerhöhungen, die über 50 Franken lagen, können an die generelle Lohnerhöhung 2025 angerechnet werden. Falls in
Arbeitszeit
42,5 Wochenstunden
Ferien
4 WochenAb 50. Altersjahr und 8 Dienstjahren: 5 Wochen