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Grafische Industrie

Der GAV für die grafische Industrie regelt die Arbeitsbedingungen von rund 4'000 Angestellten. Eine paritätische Berufs­bildungs­stelle (PBS) fördert die Weiterbildung in den Schlüsselsektoren der visuellen Kommunikation: Druckvorstufe, Druck und Druckweiterverarbeitung.
Der neue Vertrag per 2019 bietet einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen, mit einer Option für weitere 10 unbezahlte Tage. Im Gegenzug mussten die Gewerkschaften in den Verhandlungen allerdings eine Reduktion des Nachtzuschlags in Zeitungsdruckereien hinnehmen.
Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
Grafische Industrie, Viscom
Bis wann?
2025
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Grafische Facharbeiterinnen und -arbeiter, die in Viscom-Mitgliedsunternehmen oder Unternehmensteilen arbeiten
AVE
Nein
Details, Löhne
Mindestlöhne
Gelernte Arbeitnehmende: Lehre 4 Jahre
 

Fr./Mt.

1.-4. Berufsjahr

4'200

Ab 5. Berufsjahr

4'500

Gelernte Arbeitnehmende industrielle Weiterverarbeitung
 

Fr./Mt.

1.-4. Berufsjahr

3'900

Ab 5. Berufsjahr

4'500

Gelernte Arbeitnehmende, Lehre 3 Jahre
 

Fr./Mt.

1.-4. Berufsjahr

3'800

Ab 5. Berufsjahr

4'300


 

Fr./Mt.

Gelernte Arbeitnehmende, Lehre 2 Jahre

3'700

Ungelernte Arbeitnehmene

3'800

Ungelernte Arbeitnehmende in der industriellen Buchbinderei

3'500

Handwerkliche Buchbindereien können beim Berufspersonal einen um 175.– Fr.  tieferen Mindestlohn anwenden.

Aktuelle Lohnerhöhungen
Werden in den Betrieben verhandelt
Arbeitszeit
Durchschnittlich 40 Wochenstunden
Unter bestimmten Voraussetzungen: 42 Stunden
Flexibel 30–45 Stunden pro Woche
Ferien
5 Wochen
Ab 50. Altersjahr: 6 Wochen
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Vaterschaftsurlaub: 10 Tage bezahlt, auf Wunsch weitere 10 Tage unbezahlt
Berufsbeitrag
Gelernte: 360.– Fr. pro Jahr
Ungelernte und Maschinenführer: 180.– Fr. pro Jahr
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