Personalverleih
Über 300'000 Angestellte unterstehen dem GAV Personalverleih. Damit ist er der grösste GAV in der Schweiz, bei dem auch Syna Sozialpartnerin ist. Sein Abschluss im Jahr 2012 war für die Temporärbranche ein Meilenstein, da er für ausgeliehenes Personal in allen Branchen sichere Löhne und Arbeitsbedingungen bietet. Per 2024 wurde der GAV verlängert und die Löhne wurden erhöht.
Geltungsbereich GAV
GAV | Personalverleih tempservice |
Bis wann? | 2027 |
Wo? | Ganze Schweiz |
Für wen? | Entliehende Arbeitnehmende von Betrieben mit Arbeitsverleihbewilligung nach Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) |
Ja |
Details, Löhne
Mindestlöhne
Ungelernte
Angelernte (4 Jahre Berufspraxis)
Gelernte (EFZ resp. EBA, 3 Jahre Berufspraxis)
Fr./Mt. |
Fr./h |
|
Tessin |
3'365.00 |
18.46 |
Hochlohngebiet* |
3'951.26 |
21.68 |
Genf | 4'092.00 | 22.45 |
übrige Schweiz |
3'744.86 |
20.55 |
Fr./Mt. |
Fr./h |
|
Tessin |
3'731.57 |
20.47 |
Hochlohngebiet* |
4'286.34 |
23.52 |
übrige Schweiz |
4'013.89 |
22.02 |
Fr./Mt. |
Fr./h |
|
Tessin |
4'240.42 |
23.27 |
Hochlohngebiet* |
4'870.84 |
26.73 |
übrige Schweiz |
4'561.24 |
25.03 |
* Agglomeration Bern, Arc lémanique, Kantone BS, BL, ZH und GE
Lohnzulagen
Nachtarbeit: 25%
Sonntagsarbeit: 50%
Gesamtarbeitsvertragliche oder betriebliche Bestimmungen in Betrieben mit Schichtarbeit und dauernder Sonntagsarbeit (Gesundheitswesen, Gastronomie, öffentlicher Verkehr und Regiebetriebe, Tourismus usw.) gelten im Bereich der Lohnzuschläge auch für das verliehene Personal.
Sonntagsarbeit: 50%
Gesamtarbeitsvertragliche oder betriebliche Bestimmungen in Betrieben mit Schichtarbeit und dauernder Sonntagsarbeit (Gesundheitswesen, Gastronomie, öffentlicher Verkehr und Regiebetriebe, Tourismus usw.) gelten im Bereich der Lohnzuschläge auch für das verliehene Personal.
Arbeitszeit
Wöchentlichen Normalarbeitszeit: 42 Stunden
Ferien
20 Arbeitstage (8,33%)
Bis zum zurückgelegten 20. und ab dem vollendeten 50 Altersjahr: 25 Arbeitstage (10,6%)
Bis zum zurückgelegten 20. und ab dem vollendeten 50 Altersjahr: 25 Arbeitstage (10,6%)
Berufsbeitrag
0.4% jeweils Arbeitgeber und Arbeitnehmer