Zum Hauptinhalt springen

Plattenlegergewerbe

Der GAV für die Plattenlegerbranche bis 31.12.2025 verlängert. Syna verhandelt 2025 einen neuen GAV der ab 01.01.2026 in Kraft treten soll.Die effektiven Löhne der dem L-GAV unterstellten Arbeitnehmenden der Lohnkategorien A, B, C1, C2, D1, D2 und D3 wurden für das Jahr 2025 um CHF 60.00 pro Monat erhöht. Die Mindestlöhne wurden für das Jahr 2025 nicht erhöht.

Geltungsbereich GAV
GAV
Schweizerisches Plattenleger- und Ofenbauergewerbe feusuisse
Bis wann?
2025
Wo?
ganze Schweiz ausser Kantone BS, BL, FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS
Für wen?
Plattenleger-/innen und Ofenbauer/-innen
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne
Mindestlöhne                                                                      CHF
Kategorie A 5'270.00
Kategorie B 4'770.00
Kategorie C1 4'295.00
Kategorie C2 4'295.00
Kategorie D1, 85% von A 4'480.00
Kategorie D2, 85% von A 4'585.00
Kategorie D3, 85% von A 4'954.00
Kategorie E Lohn nur mit Genehmigung RPBK
Kategorie F siehe Art. 7.12 
Lohnzulagen
Mittagessen: 250.– Fr. pro Monat oder 18.– Fr. pro Mahlzeit
Aktuelle Lohnerhöhungen
CHF 60.00 pro Monat auf alle Löhne im Jahr 2025
Arbeitszeit
Normalarbeitszeit 41 Wochen­stunden, flexibel zwischen 36 und 47 Wochen­stunden
Ferien
Bis vollendetem 20. Altersjahr: 25 TageAb vollendetem 20. Altersjahr: 25 TageAb vollendetem 50. Altersjahr: 27 Tage
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Vaterschaftsurlaub: 10 Tage
Berufsbeitrag
25.– Fr. pro Monat für alle Arbeitnehmenden
5.– Fr. pro Monat für Lehrlinge
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren