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Plattenlegergewerbe

Der GAV für die Plattenlegerbranche wurde bis 31.12.2026 verlängert. Syna verhandelt seit  2025 einen neuen GAV der ab 01.01.2027 in Kraft treten soll. Die Mindest- und Effektivlöhne wurden für das Jahr 2026 nicht erhöht.

Geltungsbereich GAV
GAV
Schweizerisches Plattenleger- und Ofenbauergewerbe feusuisse
Bis wann?
31.12.2026
Wo?
ganze Schweiz ausser Kantone BS, BL, FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS
Für wen?
Plattenleger-/innen und Ofenbauer/-innen
AVE
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne
Mindestlöhne                                                                      CHF
Kategorie A 5'270.00
Kategorie B 4'770.00
Kategorie C1 4'295.00
Kategorie C2 4'295.00
Kategorie D1, 85% von A 4'480.00
Kategorie D2, 87% von A 4'585.00
Kategorie D3, 94% von A 4'954.00
Kategorie E Lohn nur mit Genehmigung RPBK
Kategorie F siehe Art. 7.12 
Lohnzulagen
Mittagessen: 250.– Fr. pro Monat oder 18.– Fr. pro Mahlzeit
Aktuelle Lohnerhöhungen
CHF 60.00 pro Monat auf alle Löhne im Jahr 2025
Arbeitszeit
Normalarbeitszeit 41 Wochen­stunden, flexibel zwischen 36 und 47 Wochen­stunden
Ferien
Bis vollendetem 20. Altersjahr: 25 TageAb vollendetem 20. Altersjahr: 25 TageAb vollendetem 50. Altersjahr: 27 Tage
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Vaterschaftsurlaub: 10 Tage
Berufsbeitrag
25.– Fr. pro Monat für alle Arbeitnehmenden
5.– Fr. pro Monat für Lehrlinge
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