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Sicherheit

Die Angestellten privater Sicherheits­dienste leisten sehr oft flexible Arbeits­einsätze an wechselnden Einsatz­orten bei Tag und Nacht. Der GAV sichert mit seinen Bestimmungen die Arbeits­bedingungen. Er sieht eine Jahres­arbeits­zeit für Vollzeit­angestellte zwischen 1'801 und 2'300 Stunden vor. Zudem sind Weg­entschädigungen von einem Einsatz­ort zum nächsten sowie zum vertraglich bestimmten Arbeits­ort bezahlt. Ein klares System regelt die Mindest­löhne der Angestellten.
Geltungsbereich GAV
GAV
GAV Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen VSSU
Bis wann?
31.12.2025
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Operativ tätige Mitarbeitende, ausgenommen Direktorinnen und Direktoren sowie Direktionsmitarbeitende
AVE
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne
Anstellungskategorie A: Jahresarbeitszeit 2'000 Stunden

Dienstjahre

Fr./Jahr

1

54'270

2

55'260

3

56'885

4

58'365

5

59'410

6

60'000

7

60'380

8

60'770

9

61'170

10

61'535

11

61'930

12

62'315

ab 13

62'755

  1. Die Jahresmindestansätze werden im Verhältnis zur Arbeitszeit angepasst; diese kann zwischen 1'801 und 2'300 Stunden liegen.
  2. Die Löhne für Mitarbeitende unter 25 Jahren können um maximal 150.– Fr. pro Monat tiefer liegen als die aufgeführten Mindestansätze.
Anstellungskategorie B: Jahresarbeitszeit 1'400 Stunden

Dienstjahre

Fr./Jahr

1

35'560

2

36'140

3

36'895

4

37'840

5

38'265

ab 6

38'630

  1. Die Jahresmindestansätze werden im Verhältnis zur Arbeitszeit angepasst; diese kann zwischen 901 und 1'800 Stunden liegen.
Anstellungskategorie C: ohne Ferienentschädigung
 

Fr. pro Stunde

Dienstjahre / Kantone

ZH

BS, BL, GE

Übrige Kantone

1

24.70

24.20

23.65

2

24.95

24.45

23.90

3

25.15

24.65

24.10

ab 4

25.55

25.00

24.45

Mindestlöhne Geld-(CIT)/Werttransport
Anstellungskategorie A: Jahresarbeitszeit 2'000 Stunden

Dienstjahre

Fr. pro Jahr

1

54'270

2

55'400

3

56'870

4

58'020

5

59'070

6

59'455

7

59'600

8

59'975

9

60'355

10

60'730

11

61'105

12

61'480

ab 13

61'915

  1. Die Jahresmindestansätze werden im Verhältnis zur Arbeitszeit angepasst; diese kann zwischen 1'801 und 2'300 Stunden liegen.
  2. Die Löhne für Mitarbeitende unter 25 Jahren können um maximal 150.– Fr. pro Monat tiefer liegen als die aufgeführten Mindestansätze.
Anstellungskategorie B: Jahresarbeitszeit 1'400 Stunden

Dienstjahre

Fr. pro Jahr

1

35'190

2

35'775

3

36'535

ab 4

37'475

  1. Die Jahresmindestansätze werden im Verhältnis zur Arbeitszeit angepasst; diese kann zwischen 901 und 1'800 Stunden liegen.
Anstellungskategorie C: Stundenlohn ohne Ferienentschädigung
 

Fr. pro Stunde

Dienstjahre / Kantone

ZH

BS, BL, GE

Übrige

1

24.60

24.10

23.55

ab 2

24.80

24.30

23.70

Lohnzulagen
Mit eidgenössischem Fachausweis: Zuschlag von mindestens 200.– Fr. pro Monat bzw. mindestens 1.20 Fr. pro Stunde
Einsätze mit Diensthund: Monatspauschale von mindestens 150.– Fr. bzw. mindestens 1.50 Fr. pro Stunde
Arbeitszeit
Bei Vollpensum Jahresarbeitszeit von 1'801 bis max. 2'300 Stunden
Ferien

Ab 1. Dienstjahr: 4 Wochen (20 Arbeitstage)
Ab 5. Dienstjahr und 45. Altersjahr / ab 10. Dienstjahr und 40. Altersjahr / ab 15. Dienstjahr / bis zum vollendeten 20. Altersjahr: 5 Wochen (25 Arbeitstage)
Ab 10. Dienstjahr und 60. Altersjahr: 6 Wochen (30 Arbeitstage)

Im Stundenlohn bis 900 Stunden pro Jahr
Bis 20. Altersjahr: 5 Wochen
Ab 21. Altersjahr: 4 Wochen

Berufsbeitrag
Anstellungskategorie A: 30.– Fr. pro Jahr
Anstellungskategorien B/C: 0.15 Fr. pro Stunde
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