Uhren-, Mikrotechnikindustrie
Die Schweizer Uhren- und Mikrotechnikindustrie als Aushängeschild der Schweizer Industrie beschäftigt gut 57'000 Personen. Die Sozialpartnerschaft umfasst ca. 85% der Arbeitnehmenden und ca. 73% der Unternehmen. Es gibt zwei GAV, einer wurde mit dem Arbeitgeberverband für die Westschweiz und das Tessin und der andere mit dem Verband deutschschweizerischer Uhrenfabrikanten unterzeichnet. Das paritätische System der Prevhor-Zertifikate wird von der Arbeitgeberschaft der Uhrenindustrie finanziert und garantiert eine gute berufliche Vorsorge. Exklusiv für Syna-Mitglieder gibt es jährliche Prevhor-Zertifikate.
Geltungsbereich GAV
GAV | Unternehmen der Uhren- und Mikrotechnik |
Bis wann? | Deutschschweiz: 2022; Romandie und Tessin: 30. Juni 2024 |
Für wen? | Alle Angestellten der Mitglieder-Unternehmen, teilweise Lernende |
Nein |
Details, Löhne
Mindestlöhne
Jährlich festgesetzte Mindestanfangslöhne pro Region (SO-BS-BL-Lengnau, VS, GE, VD-FR, NE, JU/Berner Jura, BE, TI)
Ab dem 1.1.2023
In der Westschweiz wurde ein genereller Teuerungsausgleich von 3.5% oder ein Pauschalbetrag von 191.– Fr. errungen. Zudem werden die Arbeitnehmer*innen mit den tiefsten Löhnen (Mindestlöhnen) von einem Ausgleich von 4.5% bis 6.1% profitieren.
In der Deutschschweiz wurde ebenfalls ein genereller Teuerungsausgleich von 3.5% oder ein Pauschalbetrag von 191.– Fr. verhandelt. Zudem werden die Mindestlöhne um 100.— Fr. angehoben.
Beide Ergebnisse sind sehr gute Resultate und stellen besonders eine gute Verbesserung für die unteren Gehaltsklassen dar.
Lohnzulagen
Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung: 175.– Fr. pro Erwachsener
Geburtszulage: 1000.– Fr.
Ergänzender Betrag für Kinderzulage resp. Berufsausbildungszulage: 82.50 Fr. pro Monat
Geburtszulage: 1000.– Fr.
Ergänzender Betrag für Kinderzulage resp. Berufsausbildungszulage: 82.50 Fr. pro Monat
Aktuelle Lohnerhöhungen
2023, ganze Schweiz: Teuerungsausgleich von 3.5% oder 191.– Fr. pauschal, Deutschschweiz: Mindestlöhne um 100.– Fr.
Arbeitszeit
Normalarbeitszeit 40 Wochenstunden
Spezielle Arbeitszeitsysteme und gleitende Arbeitszeit zwischen 30 und 45 Wochenstunden je nach Betrieb möglich, Lohn auf 40 Wochenstunden ausgerechnet.
Spezielle Arbeitszeitsysteme und gleitende Arbeitszeit zwischen 30 und 45 Wochenstunden je nach Betrieb möglich, Lohn auf 40 Wochenstunden ausgerechnet.
Ferien
25 Arbeitstage
Ab vollendetem 50. Altersjahr: 30 Arbeitstage
Jugendliche
Bis vollendetem 17. Altersjahr: 35 Arbeitstage
Bis vollendetem 18. Altersjahr: 30 Arbeitstage
Bis vollendetem 20. Altersjahr: 27,5 Arbeitstage
Ab vollendetem 50. Altersjahr: 30 Arbeitstage
Jugendliche
Bis vollendetem 17. Altersjahr: 35 Arbeitstage
Bis vollendetem 18. Altersjahr: 30 Arbeitstage
Bis vollendetem 20. Altersjahr: 27,5 Arbeitstage
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Mutterschaftsurlaub: 18 Wochen, sofern die Arbeitnehmerin sich für ein zusätzliches Jahr verpflichtet, voll bezahlt
Vaterschaftsurlaub: 5 Tage (10 Tage ab zweitem Kind), im ersten Monat nach Geburt zu beziehen (auch in Teilen möglich)
Vaterschaftsurlaub: 5 Tage (10 Tage ab zweitem Kind), im ersten Monat nach Geburt zu beziehen (auch in Teilen möglich)
Vorruhestand
Etappenweise Pensionierung: Zwei Jahre vor Erreichung des AHV-Alters, Reduktion der Normalarbeitszeit bis zu 20% im 1. Jahr und bis zu 40% im 2. Jahr, Lohnkürzungen zu 50% vom Arbeitgeber gedeckt
Oder AHV-Überbrückungsrente von 24'000 Fr., ausschliesslich vom Arbeitgeber finanziert
Oder AHV-Überbrückungsrente von 24'000 Fr., ausschliesslich vom Arbeitgeber finanziert
Besonderes, Bemerkungen
Bildungswesen und Bildungsurlaub: max. 3 bezahlte Arbeitstage pro Jahr für die Weiterbildung