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Rückerstattung Berufsbeiträge 2024

Es ist wieder so weit. Schick uns so bald wie möglich deine Quittung der abgezogenen Berufsbeiträge!

Hast du im letzten Jahr unter einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gearbeitet? Bzw. warst du temporär angestellt? Wenn du in dieser Zeit Syna-Mitglied warst, hast du Anrecht auf die Rückerstattung deiner abgezogenen Berufsbeiträge. Wir können max. 80% des Mitgliederbeitrags zurückerstatten. Normalerweise wird dies direkt mit deinem Mitgliederbeitrag verrechnet.

Was musst du tun? Grundsätzlich sollte jeder der unter einem GAV arbeitet im Januar spätestens im Februar einen Beleg vom Arbeitgeber erhalten, der den gesamten Betrag der abgezogen wurde bestätigt. Bei temporär angestellten verhält es sich anders, da brauchen wir deinen Lohnausweis 2024 vom Temporär-Unternehmen ausgestellt.

Hast du einen komischen Lohnabzug, den du nicht einordnen kannst? Eventuell handelt es sich dabei um einen Berufsbeitrag.

Melde dich bei uns! Ob über WhatsApp, Mail oder Telefon wir helfen dir gerne weiter.

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