LMV: gefährliches Angebot der Baumeister!
Am 9. August unterbreitete uns der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) eine Paketlösung zu unseren Forderungen. Verhandlungen darüber lehnt der SBV kategorisch ab. Leider enthält das Paket aber neue Forderungen der Baumeister, die wir unter keinen Umständen akzeptieren können.
Das «nichtverhandelbare» Angebot nahmen wir dennoch als Basis, um einen konstruktiven Gegenvorschlag auszuarbeiten. Doch die Baumeister lehnten diesen ab. Anschliessend informierten sie einseitig die Presse und lösten damit eine neue Eskalationsstufe aus (siehe Blick vom 21.8.18).
Der SBV bezeichnete die Gewerkschaften als «unersättlich» (siehe Pressmitteilung SBV vom 21.8.18), diese würden eine Lohnerhöhung für alle sowie das Rentenalter 60 für die Bauarbeiter aufs Spiel setzen. Auf ihrer Website stellen sich die Baumeister als «Brückenbauer» dar, die mit einem «guten Angebot einen Riesenschritt auf die Gewerkschaften zugegangen seien.»
Doch betrachten wir das Angebot der sogenannten «Brückenbauer» einmal genauer. So heisst es in der Pressemitteilung des SBV:
1. Der SBV bietet den Gewerkschaften eine grosszügige Lohnerhöhung von monatlich zusätzlich 150 Franken für alle. Damit erfüllt er die Forderungen der Gewerkschaften vollumfänglich.
Nach 4 Jahren ohne Lohnerhöhung kann sicher nicht mehr von «grosszügig» gesprochen werden. Ausserdem fordern die Baumeister in ihrer Paketlösung, den LMV für weitere 4 Jahre zu verlängern. In der Realität bedeutet dies, dass es in diesem Zeitraum kaum Lohnerhöhungen geben wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass nur in Jahren, in denen der LMV auslief oder nicht erneuert wurde, genügend Druck für eine Lohnerhöhung vorhanden war. Jeder Bauarbeiter soll also selbst entscheiden, ob ihm eine Lohnerhöhung von 150 Franken in 8 langen und harten Jahren auf der Baustelle genügt.
2. Die Frührente Bau bleibt ab 60 möglich – es gibt keine Erhöhung des Rentenalters.
Mit dieser zentralen Forderung von uns waren wir bis vor kurzem auf heftigen Widerstand gestossen. Erst als wir uns bereit erklärten, die Sanierung des flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) vollumfänglich zulasten der Arbeitnehmer zu übernehmen, wurde diese Forderung von den Baumeistern akzeptiert.
3. Die Baumeister pochen nicht länger auf einem umfassenden Jahresarbeitszeitmodell. Die heutige Normalarbeitszeit bleibt bestehen.
Bereits heute ist der Druck auf dem Bau enorm. Die Baumeister verlangen jetzt zusätzlich, dass es zur Norm wird, bis 12,5 Stunden im Tag zu arbeiten (inklusive Fahrzeit). Bis zu 200 Überstunden sowie 100 Minusstunden sollen zusätzlich möglich sein. Dies ist weder zumut- noch leistbar! Syna und Unia haben einen Vorschlag gemacht, der die aktuelle Arbeitszeitlösung vereinfacht, ohne dass die Bauarbeiter dies mit ihrer Gesundheit oder gar dem Leben bezahlen müssen.
4. Beim Stellenwechsel eines Bauarbeiters in einen neuen Betrieb orientiert sich die Lohnklasseneinteilung an seinen Fähigkeiten und ist nicht mehr an die bisherige Lohnklasseneinteilung gebunden.
Diese Forderung öffnet dem Lohndumping Tor und Tür. Bei einem allfälligen Wechsel der Stelle können Arbeitnehmer der Lohnklassen A und B ihre Einteilung nicht mehr automatisch behalten und zu einem tieferen Grundlohn angestellt werden.
Mehr Lohndumping geht gar nicht!
5. Bei Arbeit am Samstag wie auch bei Überstunden entlohnen die Baumeister ihre Mitarbeitenden jeweils mit einem Zuschlag von 25%,der jedoch nicht kumuliert werden soll.
Wir streiten mit den Baumeistern schon lange in dieser Frage. Bei einer Klärung vor Gericht sind die Chancen, dass die Baumeister die Kumulation anerkennen müssten, gut. Der Vorschlag der Baumeister zielt daher einzig darauf hin, ein für sie unliebsames Thema elegant zu beerdigen.
6. Falls sich Mitarbeitende bei Nichtberufsunfällen aufgrund verantwortungslosem Verhalten verletzen und ausfallen, kann die Suva die Leistungen kürzen. Dieselben verursachergerechten Kürzungen sollen auch für die Unternehmen möglich sein.
Bei dieser nachvollziehbaren Forderung der Baumeister sind wir verhandlungsbereit.
Die aggressive Kampagne die der Baumeister gegenwärtig gegen uns fährt, hat vor allem den Zweck, unsere Mobilisationsbereitschaft zu schwächen. Der Kampf in den Medien ist somit leider die Ouvertüre eines heissen Herbstes auf den Baustellen.
Um gegen die Falschaussagen der Baumeister Stellung zu beziehen, hat Syna am 21. August eine Medienmitteilung veröffentlicht. Unterstützend haben Syna und Unia an Schweizer Baufirmen ein E-Mail mit einer gemeinsamen Stellungnahme versandt.
Weitere Auskünfte
Guido Schluep, Zentralsekretär Baugewerbe
Unterlagen
→ Paketvorschlag des SBV: 2018-08-09 Paket Angebot SBV Zusammenfassung
→ Paketvorschlag Syna und Unia: 2018-08-16 Paket LMV FAR Unia und Syna de
→ Medienmitteilung Syna und Unia vom 21.8.18: 2018-08-21 Medienmitteilung de
→ E-Mail an alle Baufirmen: 2018-08-21 Mail an alle Baufirmen der Schweiz de