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Ausbaugewerbe Westschweiz

Der GAV für das Ausbaugewerbe ist der einzige branchenübergreifende Vertrag und gilt für die ganze Westschweiz. Er regelt die Anstellungsbedingungen von rund 15'000 Mitarbeitenden aus 3000 Unternehmen. Syna setzt sich für eine nachhaltige Verbesserung dieser Bedingungen ein. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge teilweise erstattet.

Dank dem GAV Resor profitiert das Bau- und Werkstattpersonal seit 2004 von einer flexiblen Frühpensionierung ab 62 Jahren. Mehrere Branchen des Ausbaugewerbes der Kantone Basel-Stadt, Baselland und Tessin haben sich ebenfalls dem GAV Resor angeschlossen.
Geltungsbereich GAV
GAV
Ausbaugewerbe Westschweiz
Bis wann?
30. Juni 2028
Wo?
Westschweiz
Für wen?
Facharbeiter/-innen mit Berufslehre und Berufsattest, Hilfsarbeiter/-innen (ohne Lehrlinge) der Branchen Schreiner, Maler, Gipser, Bodenleger, Parkettleger, Plattenleger (und weitere Branchen in GE, VD, NE)
AVE
Ja, bis 2028
Details, Löhne
Mindestlöhne

Ohne Diplom

 

Fr. pro Monat

Fr. pro Stunde

Ab 2024

4'531

25.50

Ab 2026

4'682

26.35

EBA (Berufsausbildungszeugnis) oder ohne Abschluss nach 3 Jahren

 

Fr. pro Monat

Fr. pro Stunde

Ab 2024

4'905

27.60

Ab 2026

5'068

28.50

EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis)

 

Fr. pro Monat

Fr. pro Stunde

Ab 2024

5'331

30.00

Ab 2026

5'509

31.00

Teamleiter/in

 

Fr. pro Monat

Fr. pro Stunde

Ab 2024

5'864

33.00

Ab 2026

6'060

34.10

Aktuelle Lohnerhöhungen
Ab dem 1. Januar 2025: 0.60 Fr. pro Stunde oder 106.60 Fr. pro Monat. Für Löhne über 6'397 Fr. pro Monat gilt die Hälfte der Erhöhung.
Arbeitszeit
41 Stunden Wochenarbeitszeit
Ferien
Bis zum 50. Altersjahr: 25 Arbeitstage
Ab vollendetem 50 Alterjahr: 30 Arbeitstage
Vorruhestand
GAV Resor: Flexibler Altersrücktritt ab 62. Altersjahr, Abzug 1.05%
Berufsbeitrag
1% des Bruttolohns