Bäcker-, Konditor-, Confiseurgewerbe
Neuer GAV Bäcker-Konditor ab 01.01.2025 bis 31.12.2028
- Das Inkrafttreten des neuen GAV ist noch unklar, denn der GAV tritt erst in Kraft, wenn der Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung spricht. Die neuen Löhne gelten ab 01.01.2025.
Geltungsbereich GAV
GAV | Schweizerische Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe |
Bis wann? | 31.12.2028 |
Wo? | Ganze Schweiz |
Für wen? | Alle Mitarbeitenden (Produktion, Verkauf, Gastronomie) |
im Verlauf des Jahres 2025 |
Details, Löhne
13. Monatslohn
Ja (nach Ablauf Probezeit)
Lohnzulagen
Kost und Logis: Morgenessen Fr. 3.50
Mittagessen Fr. 10.00
Nachtessen Fr. 8.00
Logis Fr. 11.50
Mittagessen Fr. 10.00
Nachtessen Fr. 8.00
Logis Fr. 11.50
Aktuelle Lohnerhöhungen
2025: Neue Mindestlöhne (siehe unter Mindestlöhne). Teuerungsausgleich für Mindestlöhne ab 2026.
Arbeitszeit
42 Wochenstunden, kann bis zur Höchstarbeitszeit von 45 Wochenstunden erhöht werden
5-Tage-Woche
5-Tage-Woche
Ferien
5 Wochen
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Vaterschaftsurlaub: 10 Tage
Vorruhestand
Nein
Berufsbeitrag
Fr. 120.– pro Jahr / Fr. 10.– pro Monat
Fr. 60.– für Arbeitnehmende, die weniger als 6 Monate beschäftigt werden sowie Teilzeitangestellte, die im Durchschnitt weniger als die Hälfte der normalen Arbeitszeit des Betriebs arbeiten
Rückerstattung für Syna-Mitglieder