Baukader
Die Mindestlöhne wurden per 1. März 2026 um die Teuerung von +0,2% (LIK September 2025) erhöht. Alle weiteren Erneuerungen wurden vom Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) per 1. März 2026 zusätzlich übernommen.
Geltungsbereich GAV
GAV | Baukadervertrag Werkmeister |
Bis wann? | Verlängert sich ohne Kündigung jeweils um ein Jahr |
Wo? | Ganze Schweiz |
Für wen? | Poliere und Werkmeister |
AVE | Nein |
Details, Löhne
Berufsbeitrag
GAV
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Aktuell Bauhauptgewerbe
Die Hitzewellen dieses Sommers stellen die Baubranche vor grosse Herausforderungen. Die Gewerkschaft Syna fordert daher griffige Massnahmen. Im Fokus stehen ein besserer Gesundheitsschutz für Bauarbeitende und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für Bauunternehmen.
Nach zähen Verhandlungen haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) geeinigt. Entscheidend für den Durchbruch war der grosse Druck von der Strasse – und damit von den Bauarbeiterinnen und Bauarbeitern selbst.
Die Verhandlungsdelegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV und der Gewerkschaften Syna und Unia haben sich am Freitag, den 12. Dezember 2025 nach intensiven Verhandlungen auf ein Ergebnis geeinigt. Die Vertragspartner haben einen Landesmantelvertrag mit sechsjähriger Laufzeit mit einer neuen Regelung der Arbeits- und Reisezeiten, einem Lohnpaket sowie einer Absicherung der Teuerung ausgehandelt. Mit dem neuen Vertrag gewinnt die Baubranche an Attraktivität. Das Ergebnis der Verhandlungen muss noch von den Entscheidungsgremien auf beiden Seiten genehmigt werden.
