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Gerüstbau

Gerüstbau

Im Gerüstbau sind rund 2400 Arbeit­nehmende in über 250 Betrieben beschäftigt. Die – oft ausländische – Konkurrenz ist gross, der Preisdruck hoch. Da die Firmen mit vielen Subunternehmern zusammenarbeiten, wird die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen des GAV ganz besonders geprüft. Wir unterstützen die berufsspezifischen Weiterbildungen in Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit und setzen uns für den Schutz der Über-50-Jährigen ein. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.

Dank dem GAV profitieren die Angestellten von einem flexiblen Altersrücktritt ab dem 58. Altersjahr. Das Modell arbeitet mit einem persönlich angesparten Guthaben und gewährt beim Verlassen der Branche die volle Freizügigkeit
Geltungsbereich GAV
GAV
Schweizerischer Gerüstbau
Bis wann?
2029
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Alle Arbeitnehmenden inkl. Lernende, ausgenommen technisches und kaufmännisches Personal sowie leitende Funktionen
AVE
Ja (31.12.2029)
Details, Löhne
Mindestlöhne
 

Fr. pro Monat

Q Chef-Monteur/-in

5'593

A Gruppenleiter/-in

5'382

B1 Gerüstmonteur/-in mit Lehrabschluss

5'030

B2 Gerüstmonteur/-in mit Abschluss Basis-Polybauer

4'628

C Gerüstbaumitarbeiter/-in ohne spezielle Fachkenntnisse

4'487

Der Stundenlohn rechnet sich wie folgt: Monatslohn/182.5 = Stundenlohn

Lohnzulagen
Mittagessen: 18.– Fr. pro Tag
Aktuelle Lohnerhöhungen
Siehe links Lohnerhöhung 2025 - 2028
Arbeitszeit
Jahresarbeitszeit 2'190 Stunden
Ferien
Ab vollendetem 20. Altersjahr und bis zum vollendeten 50. Altersjahr: 5 Wochen
Bis vollendetem 20. Altersjahr und ab zurückgelegtem 50. Altersjahr: 6 Wochen
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Mutterschaftsurlaub: 16 Wochen
Vorruhestand
Flexibler Altersrücktritt ab 58. Altersjahr
Berufsbeitrag
30.– Fr. pro Monat
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