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Holzbau

In rund 1'300 Betrieben der Holzbaubranche in der Deutschschweiz arbeiten etwa 13'000 Angestellte. Der GAV ist einer der umfassendsten der Schweiz. Ihm sind nicht nur Zimmerleute, Schreiner/-innen und Dachdecker/-innen, sondern sämtliche Angestellte der Branchenbetriebe unterstellt. Die Arbeitnehmenden erhalten jährlich mehr Lohn, abhängig vom Erfahrungsanstieg. Wir wirken aktiv im internen Ausschuss mit, der auch Angelegenheiten zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit regelt. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
Holzbau Schweiz
Bis wann?
31. Dezember 2025
Wo?
Deutschschweiz und Tessin
Für wen?
Alle Mitarbeitenden, ausgenommen leitende Funktionen
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne
 

5 Jahre Berufserfahrung
Fr./Mt.

Holzbau-Meister/-in

7'871

Techniker/-in HF Holzbau

7'384

Holzbau-Polier/-in mit Fortbildung

7'029

Holzbau-Polier/-in ohne Fortbildung

6'691

Holzbau-Vorarbeiter/-in mit Fortbildung

6'317

Holzbau-Vorarbeiter/-in ohne Fortbildung

5'981

Holzbau-Fachmann/Fachfrau Zimmermann EFZ

5'496

Holzbau-Arbeiter/-in

4'913

Holzbearbeiter/-in EBA 4'913
Holzbau-Lernende
 

Fr./Mt.

1. Jahr EFZ

814

1. Jahr EBA

758

2. Jahr EFZ

1'061

2. Jahr EBA

974

3. Jahr EFZ

1'440

4. Jahr EFZ

1'838

 

Fr./Mt.

Kauffrau/Kaufmann EFZ

4'454

Übriges kaufmännisches Personal

4'215

Der Mindestlohn ist von den Erfahrungsjahren sowie der Anwendung des Leistungslohnmodells abhängig gemäss GAV Anhang 1.

Lohnzulagen
Mittag- und Nachtessen: 18.– Fr.
Tagespauschale inkl. Übernachtung: 121.– Fr.
Arbeitszeit
Jahresarbeitszeit 2'190 Stunden
Durchschnittlich 42 Wochenstunden, flexibel zwischen 37,5 und 47,5 Wochenstunden
Ferien
5 Wochen
Bis zum vollendeten 20. Alters­jahr und ab zurückgelegtem 50. Alters­jahr: 6 Wochen
Berufsbeitrag
0,6% des SUVA-pflichtigen Lohns
0,5% Rückerstattung an Syna-Mitglieder
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