Holzbau
In rund 1'300 Betrieben der Holzbaubranche in der Deutschschweiz arbeiten etwa 13'000 Angestellte. Der GAV ist einer der umfassendsten der Schweiz. Ihm sind nicht nur Zimmerleute, Schreiner/-innen und Dachdecker/-innen, sondern sämtliche Angestellte der Branchenbetriebe unterstellt. Die Arbeitnehmenden erhalten jährlich mehr Lohn, abhängig vom Erfahrungsanstieg. Wir wirken aktiv im internen Ausschuss mit, der auch Angelegenheiten zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit regelt. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV | Holzbau Schweiz |
Bis wann? | 31. Dezember 2025 |
Wo? | Deutschschweiz und Tessin |
Für wen? | Alle Mitarbeitenden, ausgenommen leitende Funktionen |
Ja |
Details, Löhne
Mindestlöhne
Holzbau-Lernende
5 Jahre Berufserfahrung |
|
Holzbau-Meister/-in |
7'871 |
Techniker/-in HF Holzbau |
7'384 |
Holzbau-Polier/-in mit Fortbildung |
7'029 |
Holzbau-Polier/-in ohne Fortbildung |
6'691 |
Holzbau-Vorarbeiter/-in mit Fortbildung |
6'317 |
Holzbau-Vorarbeiter/-in ohne Fortbildung |
5'981 |
Holzbau-Fachmann/Fachfrau Zimmermann EFZ |
5'496 |
Holzbau-Arbeiter/-in |
4'913 |
Holzbearbeiter/-in EBA | 4'913 |
Fr./Mt. |
|
1. Jahr EFZ |
814 |
1. Jahr EBA |
758 |
2. Jahr EFZ |
1'061 |
2. Jahr EBA |
974 |
3. Jahr EFZ |
1'440 |
4. Jahr EFZ |
1'838 |
Fr./Mt. |
|
Kauffrau/Kaufmann EFZ |
4'454 |
Übriges kaufmännisches Personal |
4'215 |
Der Mindestlohn ist von den Erfahrungsjahren sowie der Anwendung des Leistungslohnmodells abhängig gemäss GAV Anhang 1.
Lohnzulagen
Mittag- und Nachtessen: 18.– Fr.
Tagespauschale inkl. Übernachtung: 121.– Fr.
Tagespauschale inkl. Übernachtung: 121.– Fr.
Arbeitszeit
Jahresarbeitszeit 2'190 Stunden
Durchschnittlich 42 Wochenstunden, flexibel zwischen 37,5 und 47,5 Wochenstunden
Durchschnittlich 42 Wochenstunden, flexibel zwischen 37,5 und 47,5 Wochenstunden
Ferien
5 Wochen
Bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab zurückgelegtem 50. Altersjahr: 6 Wochen
Bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab zurückgelegtem 50. Altersjahr: 6 Wochen
Berufsbeitrag
0,6% des SUVA-pflichtigen Lohns
0,5% Rückerstattung an Syna-Mitglieder
0,5% Rückerstattung an Syna-Mitglieder