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Coiffeurgewerbe

Die rund 11'000 angestellten Coiffeusen und Coiffeure in der Schweiz haben ab dem 1. Januar 2024 einen neuen nationalen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der für vier Jahre bis zum 31. Dezember 2027 gilt.
Syna konnte die Arbeits- und Lohnbedingungen deutlich verbessern.
Die Mindestlöhne werden während vier Jahren jährlich steigen. Je nach Kategorie und Berufsjahren kann die Erhöhung bis 2027 bis zu +700 Franken/Monat (8400 Franken/Jahr) betragen; zudem steigen die Mindestlöhne mit der Anzahl Berufsjahre schneller an: Das Lohnmaximum wird nach drei statt fünf Berufsjahren erreicht.
Die möglichen Lohnabzüge für Inhaber/innen eines EFZ werden halbiert: -200 Franken pro Monat im ersten Nachdiplomjahr und -100 Franken pro Monat im zweiten Nachdiplomjahr.
Alle Coiffeusen und Coiffeure erhalten zweieinhalb zusätzliche Ferientage pro Jahr und der Vaterschaftsurlaub wird von 5 auf 13 Arbeitstage verlängert, die zu 100 % bezahlt werden.
Schließlich werden die Anzahl der Salonkontrollen sowie die Sanktionen bei Verstößen erhöht und der von jeder Coiffeuse/jedem Coiffeur und jedem Arbeitgeber zu entrichtende Berufsbeitrag von 80 Franken/Jahr auf 100 Franken/Jahr angehoben.

Geltungsbereich GAV
GAV
Schweizerisches Coiffeurgewerbe
Bis wann?
31.12.2027
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Gelernte, Angelernte und ungelernte Coiffeure/-eusen, ohne Lernende und Praktikant/-innen (Art. 1.3 GAV)
AVE
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne
Coiffeuse/-eur EFZ - Für ein Pensum von 100% - Ab 1.1.2024
 

Fr./Mt.

1. Berufsjahr

4'000

2. Berufsjahr

4'000

3. Berufsjahr

4'190

   
Coiffeuse/-eur EBA - Für ein Pensum von 100% - Ab 1.1.2024
 

Fr./Mt.

1. Berufsjahr

n/a

2. Berufsjahr

3'650

3. Berufsjahr

4'050

   
Ungelernte Coiffeuse/-eur - Für ein Pensum von 100% - Ab 1.1.2024
 

Fr./Mt.

1. Berufsjahr

3'550

2. Berufsjahr

3'630

3. Berufsjahr

3'950

   

Für den Kanton Genf gilt der kantonale gesetzliche Mindestlohn (4'471.99 Franken/Monat ab dem 1.1.2024), wenn er über den Mindestlöhnen des GAV liegt.
Für den Kanton Neuenburg gilt der kantonale gesetzliche Mindestlohn (3'930 Franken/Monat ab dem 1.1.2024), wenn er über den Mindestlöhnen des GAV liegt.

Aktuelle Lohnerhöhungen
Jedes Jahr werden die Mindestlöhne der GAVs verhandelt, um sie gegebenenfalls anzupassen, im Lichte der Inflationsentwicklung und der gesetzlichen kantonalen Mindestlöhne.
Arbeitszeit
43 Wochenstunden
Ferien
Bis zum Alter von 20 Jahren: 5,5 Wochen bzw. 27,5 Tage. Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr: 4,5 Wochen bzw. 22,5 Tage. Ab dem 5. Jahr im selben Unternehmen (ohne Ausbildungszeit): 5,5 Wochen bzw. 27,5 Tage.
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Mutterschaftsurlaub: 14 Wochen zu 80%
Vaterschaftsurlaub: 2 Wochen und 3 Arbeitstage (17 entschädigte Kalendertage), 100 % bezahlt ; zu nehmen am Stück, oder in einzelnen Tagen, während der 6 Monate nach der Geburt.
Besonderes, Bemerkungen

Bei einem Verstoss gegen den GAV kann der Arbeitgeber mit einer Konventionalstrafe belegt werden, deren Höchstbetrag ab dem 1. Januar 2024 von 8000 auf 25'000 Franken erhöht wird.
Ausserdem kann der Arbeitgeber bei Verstössen gegen den GAV verpflichtet werden, die Kontroll- und Verfahrenskosten zu übernehmen.

Berufsbeitrag
Von jedem Arbeitgeber und jedem Arbeitnehmer-in wird ein jährlicher Beitrag von 100 Franken erhoben. Der Ertrag dient zur Deckung der Kosten für den Vollzug des GAV und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.
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