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Maler- und Gipsergewerbe

Maler- und Gipsergewerbe

Das Maler- und Gipser­gewerbe gehört zu den grossen Branchen im Aus­bau­gewerbe. In der Deutsch­schweiz sind rund 17'000 Arbeit­nehmende in etwa 4'500 Betrieben beschäftigt. Syna setzt sich für höhere Löhne und gute Arbeits­bedingungen ein, aber auch für einen würdigen Berufs­ausstieg im Alter: Das Vor­ruhe­stands­modell (VRM) ermöglicht seit 2018 einen flexiblen Vor­ruhe­stand ab dem 60. Alters­jahr. Syna-Mit­glieder erhalten die Berufs- und Vollzugs­kostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
Maler- und Gipsergewerbe
Bis wann?
2026 - 2029
Wo?
Deutschschweiz, mit Ausnahme der Kantone BL, BS. Kantone FR, VS, JU und Malergewerbe TI
Für wen?
Alle Mitarbeitenden, ausser höhere Leitungsangestellte, kaufmännisches Personal, Lernende
AVE
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne
Neu ab 1. April 2025

Maler
Fr. pro Monat

Gipser
Fr. pro Monat

Vorarbeiter/-in (V) 5'744 5'956

Baustellenleiter (Q)

5'300  

Gelernte/-r Berufsarbeiter/-in, 3 Jahre Erfahrung (A)

5'051

5'267

Berufsarbeiter/-in (B)

4'667

4'841

Hilfsarbeiter/-in (C)

4'429

4'590

Branchenfremder/-in (D)

4'147

4'258

EFZ, 1. Jahr nach LAP

4'351

4'513

EFZ, 2. Jahre nach LAP

4'586

4'747

EFZ, 3. Jahre nach LAP

4'850

5'066

EBA, 1. Jahr nach LAP

4'004

4'147

EBA, 2. Jahr nach LAP

4'226

4'382

EBA, 3. Jahr nach LAP

4'446

4'612

Aktuelle Lohnerhöhungen
automatischer Teuerungsausgleich
Arbeitszeit
Jahresarbeitszeit 2'088 Stunden, durchschnittlich 8 Stunden pro Tag
Ferien
Ab 20. Altersjahr: 22 Arbeitstage
Ab vollendetem 50. Altersjahr und bis zum vollendeten 20. Altersjahr: 27 Arbeitstage
Vorruhestand
Flexibler Altersrücktritt ab 60. Altersjahr
Berufsbeitrag
Weiterbildungs-/Gimafondsbeitrag: 14.– Fr. pro Monat
Vollzugsbeitrag: 10.– Fr. pro Monat