Tankstellenshops
Seit November 2023 ist der GAV für die Tankstellenshops der Schweiz allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt er für sämtliche Betriebe. In einer Branche mit extrem liberalisierten Arbeitszeiten und schwierigen Anstellungsverhältnissen ist wichtig. Der GAV garantiert Mindestlöhne, einem 13. Monatslohn und zahlreiche klare Regelungen zur Arbeitszeit – z. B. die 5-Tage-Woche mit 42 Stunden, 22–25 Tage Ferien oder garantierte Beschäftigung im Monatslohn ab einem Pensum von 60%. Neu gelten diese Bestimmungen sowie auch die Mindestlöhne für die Angestellten im Kanton Tessin. Syna-Mitglieder erhalten die Vollzugskostenbeiträge zurückerstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV | Verband der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz VTTS |
Bis wann? | 31.12.2024 |
Wo? | Ganze Schweiz |
Für wen? | Alle Verkaufsangestellten |
Ja |
Details, Löhne
Mindestlöhne
Stufe 1: Kantone ZH, BS, BL, AG, BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, NE, VD, GE, LU, SG Fr. pro Monat Ungelernt 3'700 EBA 4'000 EFZ 4'100 Region 2: Kantone GR, JU, SH, TG, VS Fr. pro Monat Ungelernt 3'600 EBA 3'900 EFZ 4'000 Kanton SG Fr. pro Monat Ungelernt 3'670 EBA 3'900 EFZ 4'000 Kanton TI: keine Mindestlöhne
Lohnzulagen
Sonntagsarbeit 5%
Arbeitszeit
42 Wochenstunden
Ferien
Bis 20 Jahre: 25 ArbeitstageAb 20 Jahren: 22 ArbeitstageAb 50 Jahren: 25 Arbeitstage
Besonderes, Bemerkungen
Garantierte Anstellung im Monatslohn ab Pensum 60%, Ausnahmen mit Bewilligung durch paritätische Kommission.Variable Pensen sind unzulässig.
Berufsbeitrag
0,25% des Lohns Rückerstattung für Syna-Mitglieder