Steuerbar sind alle der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ausgerichteten oder gutgeschriebenen Entschädigungen. Dies sind insbesondere der ordentliche Arbeitslohn (Monatslohn, Stunden- bzw. Taglohn, Akkordentschädigungen, Lohn für Überzeit-, Nacht- und Extraarbeiten, Arbeitsprämien). Ebenfalls sämtliche Lohnzulagen wie Essens-, Orts- und Teuerungszulagen oder Provisionen, Gratifikationen und Dienstaltersgeschenke fallen darunter.