Übertragung des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs auf den überlebenden Elternteil
Wir dürfen uns über einen kleinen Fortschritt im Gesetz freuen: Ab diesem Jahr hat im Todesfall des einen Elternteils der überlebende Elternteil nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Verlängerung des Mutterschafts- bzw. des Vaterschaftsurlaubs. Dies wird möglich, dank der Übertragung des Urlaubs des verstorbenen Elternteils auf den überlebenden Elternteil.
Umgekehrt gilt: Stirbt der Vater innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes, so erhält die Mutter gemäss den eidgenössischen Bestimmungen des Vaterschaftsurlaubs die dem verstorbenen Elternteil zustehenden zwei Wochen des Vaterschaftsurlaub.
