Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) plant eine weitere Liberalisierung der Sonntagsarbeit. Verkaufsläden sollen künftig an bis zu zwölf Sonntagen im Jahr geöffnet sein dürfen, statt wie bisher nur an vier. Syna lehnt diese Änderung entschieden ab und sieht darin einen klaren Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag.
Die WAK-S hat am Dienstag, 22. Oktober 2024 einer weiteren Liberalisierung der Sonntagsarbeit zugestimmt, sie folgt damit der Standesinitiative des Kantons Zürich. Die vorgeschlagene Änderung würde es ermöglichen, dass Mitarbeitende an diesen zwölf Sonntagen ohne spezielle Genehmigung beschäftigt werden können. Bisher ist dies nur an vier Sonntagen pro Jahr erlaubt, wobei viele Kantone diese Möglichkeit nicht einmal vollständig nutzen. Syna ist über die Entscheidung der WAK-S äusserst enttäuscht und sieht darin eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Dienstleistungsbereich.
Durch die die Liberalisierung der Sonntagsarbeit sehen wir keinen wirtschaftlichen Vorteil, da die Konsumentenausgaben vom Einkommen abhängig sind. Angesichts der sinkenden Kaufkraft und des unveränderten Konsumverhaltens geschähe durch die Liberalisierung eher eine Verteilung des Umsatzes auf sieben Tage, ohne tatsächlichen Zuwachs. Das Beispiel des Wallis zeigt, dass die Bevölkerung in vielen Kantonen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit ablehnt. Erst kürzlich hat sich eine deutliche Mehrheit der Bürger dort gegen eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen.
Ein weiteres Argument gegen die Liberalisierung ist, dass bereits genügend Einkaufsmöglichkeiten an Bahnhöfen und Tankstellen zur Verfügung stehen, sodass eine zusätzliche Ausweitung nicht notwendig erscheint. Angesichts der seit Jahren stagnierenden Löhne und der sinkenden Kaufkraft kann man sich fragen: Wie soll durch längere Öffnungszeiten der Umsatz überhaupt gesteigert werden? Und: Wie viel müssen die Arbeitnehmenden noch auf ihrem Rücken austragen?
Diese oben genannte Vorlage ist Teil einer Reihe von Vorschlägen zur Liberalisierung der Sonntagsarbeit. Bundesrat Parmelin möchte, dass Läden in städtischen Tourismusgebieten unter bestimmten Bedingungen auch sonntags öffnen dürfen. Zudem soll laut einer laufenden Vernehmlassung an neun Sonntagen im Jahr bewilligungsfrei im Homeoffice gearbeitet werden können oder müssen.
Cornelia Bickert, Branchenleiterin bei Syna, hebt hervor: «Diese Angriffe auf den arbeitsfreien Sonntag müssen unbedingt gestoppt werden, denn für viele Arbeitnehmende ist der Sonntag der einzige gemeinsame freie Tag in der Woche. Dieser Tag ist entscheidend für die Pflege von Beziehungen, die Erholung und die Gesundheit der Beschäftigten.»
Für die Arbeitnehmenden im Einzelhandel bedeutet dies eine Zunahme der Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Bereits jetzt wird eine extreme Flexibilität verlangt, die es für viele Mitarbeitende unmöglich macht, ein ausgewogenes Sozialleben zu führen. Syna verurteilt den fortwährenden Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag und wird sich weiterhin gegen diese Standesinitiative für zwölf verkaufsoffene Sonn-tage einsetzen.
