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Das Schweizer Recht sieht vor, dass du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast (Artikel 330a des Obligationenrechts). Du kannst es während der Dauer deines Arbeitsvertrags und bis zu zehn Jahre danach jederzeit von deinem Arbeitgeber verlangen. In der Schweiz ist dieses Zeugnis wichtig, wenn du eine Stelle suchst.

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