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Arbeitszeugnis und Recht

Hast du Fragen zu deinem Arbeitszeugnis? Hier findest du Antworten auf die 10 häufigsten Fragen.

1. Haben Angestellte einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? 

 Ja. Das Zeugnis muss zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses Auskunft geben und sich zu den Leistungen und zum Verhalten einer/eines Angestellten äussern.

2. Ab wann gilt dieser Anspruch? Erst beim Verlassen der Stelle? 

Nein, Angestellte können jederzeit ein Zeugnis verlangen.

3. Darf der Betrieb nur eine Arbeitsbestätigung ausstellen? 

Nein. Verlangt die/der Angestellte ein Zeugnis, muss sie/er sich nicht mit einer Bestätigung begnügen. Die Person kann sowohl ein Arbeitszeugnis als auch nur eine Arbeitsbestätigung verlangen.
Eine Arbeitsbestätigung äussert sich nur zur ausgeübten Tätigkeit und zur Dauer des Anstellungsverhältnisses. Ein Kommentar zu Leistungen und Verhalten entfällt.

4. Darf Krankheit im Zeugnis erwähnt werden?

Nein. Krankheitsbedingte Abwesenheiten sind nicht ins Arbeitszeugnis aufzunehmen. Ausnahme: Die Krankheit dauerte lange und hatte einen grossen Einfluss auf die Leistung oder das Verhalten der/des Angestellten.

5. Muss im Zeugnis stehen, welche Partei kündigte und weshalb?

Nein. Dies ist bei einer Kündigung zwar üblich. Zwingend vorgeschrieben ist es aber nicht.

6. Darf eine Freistellung erwähnt werden? 

Nicht gegen den Willen der/des Angestellten. Mit einer Ausnahme: wenn ohne die Erwähnung ein falsches Bild entstünde. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Anstellung ein Jahr dauerte und die/der Angestellte während neun Monaten freigestellt war.

7. Besteht ein Anspruch auf Dank für die Zusammenarbeit und gute Wünsche? 

Nein. Dies ist zwar eine gebräuchliche Schlussformel. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht aber nicht.

8. Wer muss unterschreiben? 

Das Arbeitszeugnis muss von einer unterschriftsberechtigten, hierarchisch übergeordneten Person unterzeichnet werden.

9. Wer muss einer/einem Temporärangestellten das Arbeitszeugnis ausstellen: die Einsatzfirma oder das Temporärbüro? 

Das Temporärbüro muss das Zeugnis ausstellen, da nur mit diesem Unternehmen ein Arbeitsvertrag besteht.

10. Wie kann ich vorgehen, wenn ich mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden bin und sich der Betrieb weigert, das Zeugnis zu korrigieren? 

 Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis oder eine Berichtigung kann wie eine Geldforderung beim Gericht eingeklagt werden. Als Syna-Mitglied kannst du dich diesbezüglich an dein Regionalsekretariat wenden. Wir erledigen dies für dich.

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