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Das Arbeitszeugnis

Das Schweizer Recht sieht vor, dass du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast (Artikel 330a des Obligationenrechts). Du kannst es während der Dauer deines Arbeitsvertrags und bis zu zehn Jahre danach jederzeit von deinem Arbeitgeber verlangen. In der Schweiz ist dieses Zeugnis wichtig, wenn du eine Stelle suchst.

Was muss mein Zeugnis enthalten?

Das Zeugnis muss ausreichend detailliert sein, da es Informationen über deine Aufgaben, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Qualität deiner Arbeit und dein Verhalten enthalten muss. Der Text sollte wohlwollend, aber auch wahrheitsgemäss und vollständig sein. Positive und negative Beurteilungen sind daher Teil des Zeugnisses. Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss erwähnt werden, wenn dies für einen zukünftigen Arbeitgeber wichtig ist.

Was tun, wenn ich ein schlechtes Zeugnis erhalten habe?

Der Arbeitgeber bestimmt die Wahl des Wortlauts im Zeugnis. Du kannst grundsätzlich keinen Dank, keine guten Wünsche und keine Empfehlung verlangen oder dass der Arbeitgeber schreibt, dass du deine Aufgaben zu seiner «vollen Zufriedenheit» erfüllt hast. Wenn Teile des Textes zu negativ sind, kannst du ein weniger ausführliches Zeugnis verlangen, das sich nur auf die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses bezieht.

Mein Arbeitgeber will mir mein Arbeitszeugnis nicht geben oder er hat wichtige Daten wie z. B. die Einzelheiten meiner Aufgaben nicht aufgeführt: was soll ich tun?

Du kannst mittels einer Klage beim Arbeitsgericht verlangen, dass er zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verurteilt wird.

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