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Ein Mitglied meldet sich bei uns: «Ich arbeite 40% im Detailhandel. Im letzten Jahr habe ich 50 Minusstunden gemacht – weil ich im Arbeitsplan zu wenig eingeteilt oder früher als geplant nach Hause geschickt wurde. Mein Chef will nun, dass ich alle Minusstunden im Dezember abarbeite.» Das sagt unsere Rechtsberatung dazu.

Der Textilmaschinenhersteller Rieter, Schlüsselhersteller Dormakaba, E-Bike-Produzent Flyer, die Post oder etwa der Spitalverbund St. Gallen gaben in diesem Jahr Massenentlassungen bekannt. Diese scheinen sich zuletzt zu häufen, droht der Schweiz eine Entlassungswelle?

Manchmal hat man am Ende des Jahres noch ungenutzte Ferientage. Was mit diesen Ferientagen passiert, darum ranken sich einige Mythen. Ich kläre sie für dich auf.

Natürlich gebührt es dem Anstand die Arztbesuche, wenn möglich, in die Freizeit zu legen. Jedoch besteht diese Möglichkeit gerade bei Vollzeitangestellten oft nicht. Auch bei Untersuchungen durch Spezialisten in einer Klinik, wird einem oft ein Termin vorgegeben. Was also tun?

Der Zweck von Ferien besteht darin, dass sich die Beschäftigten von den Anstrengungen während der Arbeitszeit erholen und ausruhen können. Unverschuldete Ereignisse wie Krankheit oder Unfall können dies verhindern und daher einen Anspruch auf Rückerstattung der Urlaubstage begründen.

Das Schweizer Recht sieht vor, dass du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast (Artikel 330a des Obligationenrechts). Du kannst es während der Dauer deines Arbeitsvertrags und bis zu zehn Jahre danach jederzeit von deinem Arbeitgeber verlangen. In der Schweiz ist dieses Zeugnis wichtig, wenn du eine Stelle suchst.

Frage eines Mitglieds: «Ich werde bei meiner Arbeit gemobbt und bin deshalb krankgeschrieben. Meiner Gesundheit zuliebe möchte ich die Stelle kündigen. Drohen mir dadurch Abzüge beim Arbeitslosengeld?» 

Ferien sind zur Erholung da. Doch eine Krankheit ist alles andere als erholsam. Darf ich den Urlaub deshalb verlängern, wenn ich krank bin? 

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