Skip to main content

Krankheit oder Unfall während Ihres Urlaubs?

Der Zweck von Ferien besteht darin, dass sich die Beschäftigten von den Anstrengungen während der Arbeitszeit erholen und ausruhen können. Unverschuldete Ereignisse wie Krankheit oder Unfall können dies verhindern und daher einen Anspruch auf Rückerstattung der Urlaubstage begründen.

Bei Krankheit oder Unfall während des Urlaubs werden zwei Fälle unterschieden, einerseits Situationen, die zu einer Urlaubsunfähigkeit führen und eine Rückerstattung der Urlaubstage zur Folge haben, andererseits harmlosere Beschwerden, wie eine einfache Erkältung, ein verstauchter Knöchel, eine Magenverstimmung oder auch ein gebrochener Finger, die zwar mühsam sind, den eigentliche Zweck des Urlaubs - die Erholung – jedoch nicht verhindern. Bei solch kleineren Beschwerden ist die Rückerstattung der Urlaubstage nicht begründet.

Nebst der Schwere ist auch die Dauer entscheidend

Der Grad der Erkrankung ist nicht das einzige Kriterium, das berücksichtigt werden muss, um festzustellen, ob eine Urlaubsunfähigkeit vorliegt, die einen Anspruch auf Nachholung der verlorenen Tage begründet. Auch die Dauer der Verhinderung ist relevant, denn je kürzer der Urlaub, desto stärker wirkt sich eine Erkrankung von einigen aufeinanderfolgenden Tagen negativ auf die Erholung im Urlaub aus. Je länger hingegen der Urlaub, desto weniger stark wirken sich zwei drei Krankheitstage auf die Gesamterholung aus. So sind zwei Krankheitstage bei fünf Urlaubstagen negativer für die Gesamterholung als bei einer Urlaubsdauer von zwei oder drei Wochen.

Wichtig: Arbeitnehmende müssen, wenn sie bei ihren Arbeitgebenden die verlorenen Urlaubstage zurückfordern, die Urlaubsunfähigkeit zwingend durch ein Arztzeugnis nachweisen.

Ähnliche Beiträge

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren