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Unverschuldete Minusstunden

Recht /

Ein Mitglied meldet sich bei uns: «Ich arbeite 40% im Detailhandel. Im letzten Jahr habe ich 50 Minusstunden gemacht – weil ich im Arbeitsplan zu wenig eingeteilt oder früher als geplant nach Hause geschickt wurde. Mein Chef will nun, dass ich alle Minusstunden im Dezember abarbeite.» Das sagt unsere Rechtsberatung dazu.

Kann ich das Abarbeiten der Stunden verweigern?

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, den Mitarbeitenden genügend Stunden zuzuteilen. Geschieht dies nicht, kommt er in Annahmeverzug. Mitarbeitende müssen ihn darauf hinweisen und ihre Arbeit anbieten. Wird ihnen trotzdem nicht mehr Arbeit zugeteilt, können sie die Abarbeitung von anfallenden Minusstunden grundsätzlich verweigern.

Oft ist eine Gesamtjahresarbeitszeit vereinbart: Dabei können während des Jahres Minus- und Überstunden entstehen, die Stundenanzahl muss bis Ende Jahr aber korrekt sein. Der Ausgleich muss in einem sozialverträglichen Rahmen geschehen. Von jemandem mit einem 40%-Pensum kann nicht erwartet werden, 50 Stunden in einem Monat abzuarbeiten. Der Arbeitgeber kann aber zum Beispiel einen Plan vorlegen, die Stunden in den nächsten 6 Monaten abzuarbeiten.

Droht mir ein Lohnabzug, muss ich gar Lohn zurückzahlen?
Der Grundsatz lautet: Ohne Arbeit ist kein Lohn geschuldet. Eine Ausnahme ist der erwähnte Annahmeverzug: Dabei ist der Lohn nur geschuldet, wenn der oder die Mitarbeitende auf die Minusstunden hingewiesen und Arbeit angeboten hat. Sonst kann der Arbeitgeber weniger Lohn bezahlen oder ihn auch zurückverlangen.
Besteht die Gefahr, dass sich mein Pensum reduziert? 

Diese Gefahr besteht tatsächlich. Akzeptiert jemand ohne Reklamation ständig weniger Arbeit als im Arbeitsvertrag abgemacht, kann das als Einverständnis zu einem kleineren Pensum verstanden werden.

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